Die Gemeinde Flühli mit dem Ferienort Sörenberg gehört zu den Luzerner Gemeinden, die von der Abschaffung des Eigenmietwerts besonders stark betroffen sind. Gemäss Regierungsrat könnten die Steuerausfälle 4 Prozent der gesamten Steuereinnahmen ausmachen. [RELATED]

Gemeindepräsidentin Hella Schnider (Mitte) fordert deshalb, dass Gemeinden künftig eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen erheben dürfen. Der Luzerner Kantonsrat hat ihre Motion am Montag mit 70 zu 41 Stimmen erheblich erklärt.

Schnider argumentierte, dass Zweitwohnungsbesitzer angemessen zur Finanzierung der Gemeinde beitragen sollten. Die Gemeinden müssten selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie eine solche Steuer erheben wollen.

Regierung befürchtet Standortnachteile

Der Regierungsrat hatte die Motion abgelehnt. Er vertritt die Ansicht, dass die Steuerausfälle weitgehend über den kantonalen Finanzausgleich aufgefangen werden könnten. Zudem warnte er vor möglichen Standortnachteilen: Investitionen in Zweitliegenschaften könnten vermehrt in Kantone und Gemeinden ohne entsprechende Sondersteuer fliessen. Auch der administrative Aufwand sei hoch.

Unterstützung erhielt Schnider unter anderem von Vertretern der Mitte, der GLP, der Grünen und der SP. Sie verwiesen auf die Gemeindeautonomie und die finanziellen Herausforderungen der betroffenen Tourismusgemeinden. Die Mehrheit der FDP und SVP lehnte den Vorstoss hingegen ab.

Einführung noch offen

Mit der Überweisung der Motion ist die Sondersteuer noch nicht beschlossen. Der Regierungsrat muss nun eine gesetzliche Grundlage ausarbeiten, die es den Gemeinden ermöglichen würde, selbst über die Einführung zu entscheiden.

Bemerkenswert ist das Abstimmungsverhalten in Flühli: Bei der eidgenössischen Abstimmung im September 2025 hatten 78,8 Prozent der Stimmberechtigten der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. (keystone-sda/grb)