Der Stadtrat prüfe, ob er das Bau- und Zonenreglement (BZR) anpassen könne um Zweitwohnungen einzuschränken, die ausschliesslich touristisch oder geschäftlich genutzt würden, schreibt er am Dienstag in einem Bericht und Antrag an das Stadtparlament. Eine dauerhafte Umnutzung einer Erstwohnung in eine touristisch vermietete Zweitwohnung solle nicht mehr uneingeschränkt möglich sein.

Laut einer Erhebung der Stadt wurden auf den beiden Plattformen Airbnb sowie HomeAway jüngst 599 Angebote in Luzern gezählt, 292 Wohnungen würden professionell und temporär an Touristen oder Berufstätige vermietet. 2017 gab es in der Stadt knapp 46'000 Wohnungen.

Die Stadtregierung strebe eine luzernspezifische Lösung an, die mit der städtischen Handhabung des Wohn- und Arbeitsanteils kompatibel sei. Nicht anfassen wolle man die ursprüngliche Idee, nämlich die temporäre Vermietung der selber bewohnten Wohnung im Sinne der "Sharing Economy".

Monitoring der Plattformen
Der Stadtrat prüfe nun, ob die Kriterien und die Dringlichkeit für die Einführung einer Planungszone gegeben seien oder ob eine Anpassung des BZR im Rahmen der Zusammenführung der Bau- und Zonenordnung erfolge. Man beobachte die Entwicklung zudem mit einem Monitoring zu den Mietplattformen und möglicher weiterer Massnahmen. Der Stadtrat reagiert damit auf politische Vorstösse seitens der SP im Parlament. Er beantragt, eine entsprechende Motion zu überweisen.

In der Stadt Luzern muss, wer privat gegen Geld Reisende beherbergt, Kurtaxen und Beherbergungsabgaben von 2,80 Franken pro Person und Übernachtung zahlen sowie die Einnahmen versteuern. Die Vermieter müssen von jedem Reisenden einen Meldeschein ausfüllen und diesen der Polizei während fünf Jahren zur Verfügung stellen.

In der Deutschschweiz hat sich Airbnb mit mehreren Kantonen geeinigt, für die Übernachtungen Kurtaxen einzuziehen. In der gesamten Schweiz mieteten im vergangenen Jahr mehr als 900'000 Gäste eine Unterkunft über Airbnb. (sda)