Wer im Kanton Thurgau gegen Bezahlung Übernachtungen anbietet, soll künftig bei seinen Gästen eine Kurtaxe erheben. Der Regierungsrat hat dazu ein neues Tourismusförderungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Ausgenommen wären Schulklassen sowie Kinder bis zum vollendeten zwölften Altersjahr.[RELATED]
Die Einführung der Kurtaxe geht auf eine Motion des Grossen Rates zurück. Deren Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, dass sich damit die Tourismusförderung langfristig finanzieren und die Beiträge von Kanton und Gemeinden reduzieren liessen. Die Regierung hatte den Vorstoss zunächst wegen des zusätzlichen administrativen Aufwands für Hotellerie und Parahotellerie abgelehnt, musste nach der Überweisung der Motion jedoch einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Beiträge des Kantons sinken
Für Hotels schlägt der Regierungsrat eine Kurtaxe zwischen 2 und 5 Franken pro Übernachtung vor. In der Parahotellerie soll sie zwischen 1.50 und 3.50 Franken liegen. Die Ansätze orientieren sich laut Regierung an vergleichbaren Kantonen.
Mit der Einführung der Kurtaxe würde das Finanzierungssystem angepasst. Bisher unterstützt der Kanton den Verein Thurgau Tourismus mit 930 000 Franken, die Gemeinden leisten zusätzlich 40 000 Franken. Künftig soll ein Teil dieser Mittel über die Kurtaxe gedeckt werden. Der Kantonsbeitrag würde auf höchstens 500 000 Franken reduziert. Aus den Einnahmen sollen zudem die Verwaltungskosten für den Einzug der Kurtaxe finanziert werden. Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Oktober. (Keystone-SDA)