Die von Justizministerin Karin Keller-Sutter am vergangenen Mittwoch bereits angetönte Grenzöffnung zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich für gewisse Personengruppen wird ab Samstag Tatsache. Wer in einer grenzüberschreitenden Beziehung lebt, wer Verwandte besuchen will und wer in anderen Land eine Zweitwohnung hat, kann die Grenzen zwischen den Ländern passieren.

«Einreisen aus Gründen, die nicht in der Covid-19-Verordnung 2 oder vom Staatssekretariat für Migration (SEM) genannt werden, bleibt verboten», sagte Christian Bock, Direktor Eidg. Zollverwaltung am Freitag  an der Point de Presse vor den Bundeshausmedien.

Dazu gehört unter anderem die Einreise in die Schweiz, um zu tanken oder Einkäufe tätigen zu wollen, «oder die Einreise zu rein touristischen Zwecken», präzisierte Christian Bock.

In einer ab 16. Mai geltenden Weisung des SEM an die Grenzbehörden geht hervor, dass sämtlichen Ausländerinnen und Ausländern, die aus dem Ausland gemäss Anhang der COVID-19-Verordnung 2 in die Schweiz einreisen wollen, die Einreise zu verweigern sei. Vom Einreiseverbot erfasst werden insbesondere Einreisen von Ausländerinnen und Ausländern als Dienstleistungsempfänger, Touristen, Besucher, Teilnehmende an Veranstaltungen, zur Stellensuche oder Vorstellungsgespräche sowie zur Einreichung eines Gesuchs um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.[RELATED]

Darunter fallen würden auch Personen, deren Erwerbstätigkeit oder Dienstleistungserbringung bisher nicht meldepflichtig gewesen sind (EU/EFTA). Unselbstständige und selbständige Erwerbstätigkeit sowie Dienstleistungserbringung sind ab dem ersten Tag der Meldepflicht unterstellt (EU/EFTA).

Für Frankreich würden diese Regeln noch nicht gelten, sagte Mario Gattiker vom SEM an der Pressekonferenz. Es sei aber auch mit dem westlichen Nachbarland geplant, die Grenzen schrittweise bis Mitte Juni zu öffnen.

Es gebe weiterhin risikobasierte Kontrollen an den Grenzen. Auch die Luftüberwachung bleibe operativ. Personen, die aus bestimmten Gründen einreisen wollen, müssten eine Selbstdeklaration mit sich führen. Dagegen sollen alle geschlossenen Grenzübergange zu Deutschland und Österreich ab sofort geöffnet werden, wie Bock sagte.  

Der grenzüberschreitende Tourismus könnte frühestens ab 15. Juni wieder möglich werden. Dann sieht die Schweiz mit den drei Nachbarländern Deutschland, Österreich und Frankreich eine vollständige Grenzöffnung und ein Rückkehr zum Schengener Grenzregime vor, wie der Bundesrat am Mittwoch bekannt gab.  Voraussetzung sei, dass sich die epidemiologische Situation weiterhin positiv entwickle. (sda)