Die Beschwerde einer «Gruppe besorgter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger» richtete sich gegen denBeschluss der Valser Gemeindeversammlung vom 9. März dieses Jahres. Die Versammlung hatte entschieden,die Aktien der Hotel und Thermalbad Vals AG dem Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel zu verkaufen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht öffentlich zugänglich, wurde aber den Parteien zugestellt. DieGemeinde Vals als Partei ging am Donnerstag mit der Meldung an die Öffentlichkeit, wonach dasVerwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist.

Weiterzug ans Bundesgericht angekündigt
Gemäss Feststellung des Gerichts hätten die Beschwerdeführer die gesetzlich vorgeschriebene zehntägigeBeschwerdefrist nicht eingehalten, schreibt die Gemeinde. Zudem hätten es die Beschwerdeführer verpasst,die behaupteten Fehler bereits vor oder spätestens an der Gemeindeversammlung vom März geltend zumachen.

Bei einigen übrigen Beschwerdepunkten spricht das Gericht den Beschwerdeführern die Legitimation ab, wiedie Gemeinde weiter schreibt.

Die «Gruppe besorgter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger» hatte gerügt, der Beschluss derGemeindeversammlung verletze Bundes-, Kantons- und Gemeinderecht (siehe auch Artikel oben rechts). Die Gruppe teilte mit, sie seientschlossen, den Fall vor das Bundesgericht zu ziehen. Dafür hat sie vom Verwaltungsgericht eine Frist von30 Tagen eingeräumt bekommen.

Regierung weist Kritik zurück
Ebenfalls für Wirbel im Zusammenhang mit dem Verkauf der Therme in Vals sorgte ein Beitrag, der das Schweizer Fernsehen in der Sendung «Schweiz Aktuell» ausgestrahlt hatte. Darin wurde der Bündner Kantonsregierung vorgeworfen, dass sich das Amt für Gemeindeaufsicht (AfG) beim Verkauf der Therme unrechtmässig verhalten habe. Ebenfalls soll das Amt für Wirtschaft und Tourismus (AWT) auf die Gemeinde Vals Druck ausgeübt haben, Stoffels Angebot anzunehmen.

Anlässlich einer Medienorientierung vom Freitag, wies das Departement für Finanzen und Gemeinden Graubünden die Vorwürfe gegen die beiden Ämter zurück. Das AfG  habe seine Aufsichtspflicht korrekt wahrgenommen.

In einer detaillierten Stellungnahme schreibt die Regierung: «Das AfG äusserte sich auf Wunsch der Gemeinde, anhand der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und kommunizierte gegenüber der Gemeinde offen. Das Amt stand nie – weder in formellen noch in informellen Kontakten – zum Investor Stoffel oder zu anderen möglichen Investoren». (npa/sda)