Die Löhne im Gastgewerbe erhöhen sich 2026 um rund 0,2 Prozent.
Für Mitarbeitende ohne Berufslehre gilt neu ein monatlicher Mindestlohn von 3713 Franken, mit Progresso-Attest 3943 Franken. Mitarbeitende mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) erhalten mindestens 4070 Franken, mit Fähigkeitszeugnis (EFZ) 4528 Franken.
Einheitliche Umsetzung für Jahres- und Saisonbetriebe
Für Berufsleute mit Weiterbildung oder Berufsprüfung liegen die neuen Werte bei 4635 beziehungsweise 5293 Franken. Praktikantinnen und Praktikanten erhalten neu 2390 Franken.
Die Anpassungen treten für Jahresbetriebe am 1. Januar 2026 und für Saisonbetriebe zu Beginn der Sommersaison in Kraft. Der Start ist per 1. Mai definiert. Grundlage ist die aktuelle Seco-Prognose für die Jahresteuerung. (mm/bb)
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Mindestlöhne L-GAV 2026