Der Nationalrat hat die Motion «Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts» von Mitte-Ständerat Beat Rieder angenommen. Damit haben sich beide Räte für eine gesetzliche Neuregelung ausgesprochen. Der Bundesrat erhält den Auftrag, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.
Die Motion betrifft Branchen, in denen der Service bereits in die Preise integriert ist. Dazu gehört insbesondere das Gastgewerbe. Freiwillige Trinkgelder sollen dort künftig weder zum massgebenden Lohn noch zum steuerbaren Einkommen zählen. Dafür sollen das AHV-Gesetz und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer angepasst werden.
Debatte um digitale Trinkgelder
Hintergrund ist unter anderem die zunehmende Bedeutung elektronischer Zahlungen. Im Rahmen der AHV-Reform 2030 befasst sich der Bundesrat mit der Beitragserhebung auf Trinkgeldern. Nach geltendem Recht zählen diese zum massgebenden Lohn, wenn sie einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgelts ausmachen. Was unter «wesentlich» zu verstehen ist, ist jedoch nicht ausreichend definiert.
Der Bundesrat wollte deshalb den Begriff auf Verordnungsstufe präzisieren. Nur Trinkgelder, die einen offensichtlich erheblichen Teil des Arbeitsentgelts ausmachen und dem Arbeitgeber bekannt sind, sollten der Beitragspflicht unterstehen. Eine generelle Befreiung lehnte er ab, da diese aus seiner Sicht Missbräuche begünstigen könnte.
Mit der Motion setzt das Parlament einen anderen Akzent. Freiwillige Trinkgelder sollen in Branchen, die den Service in die Preise integriert haben, unabhängig von der Zahlungsart vom massgebenden Lohn und vom steuerbaren Einkommen ausgenommen werden.
GastroSuisse begrüsst den Entscheid
GastroSuisse hatte sich für die Motion eingesetzt. Verbandspräsident Beat Imhof bezeichnet den Entscheid gemäss Mitteilung als «wichtiges Signal für die Mitarbeitenden und die Betriebe». Nun müsse der Bundesrat den Auftrag des Parlaments umsetzen.
Auch die Hotel & Gastro Union unterstützt die Neuregelung. Roger Lang, Leiter Recht und Sozialpolitik, sagt gemäss Mitteilung: «Der Entscheid schützt die Mitarbeitenden vor Einkommenseinbussen und schafft für alle Beteiligten klare Regeln.»
Nach der Zustimmung beider Räte muss der Bundesrat nun die verlangten Gesetzesänderungen ausarbeiten. (mm)
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