Das belgische Parlament hat am Donnerstag einstimmig ein neues Gesetz verabschiedet, wonach die Tarifparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden. Das Gesetz tritt im Herbst in Kraft.

Die Gesetzesinitiative wurde von Horeca Bruxelles/Brussel, Horeca Vlaanderen und Horeca eingeleitet. Unterstützung erhielten die Gastgewerbe-Verbände von der belgischen Verbraucherorganisation «Test Achat».

Mit Parlamentsentscheid folgt Belgien Österreich, Frankreich und Italien. In Deutschland wurden die Klauseln von der Wettbewerbsbehörde verboten. Diese fünf Staaten bestreiten mit den generiereten Übernachtungen mehr als die Hälfte des europäischen Tourismusmarktes

«Da die Mehrheit des europäischen Tourismusmarktes frei von Paritätsklauseln geworden ist, hoffen wir, dass die übrigen Länder in Europa auch bald den Beispielen Österreichs, Belgiens, Frankreichs, Deutschlands und Italiens folgen, damit für alle Unternehmen in ganz Europa dieselben Wettbewerbsbedingungen herrschen», sagt Christian de Barrin, CEO von HOTREC zum belgischen Parlamentsentscheid.

Die Schweiz wartet auf die Umsetzung
In der Schweiz wird auf politischer Ebene ebenfalls ein Verbot ausgearbeitet, nachdem Stände- und Nationalrat dem Bundesrat mit grosser Mehrheit den Auftrag erteilt hatten, die wettbewerbsschädlichen Paritätsklauseln zu verbieten. Die sogenannte Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» befindet sich in der Umsetzung.[DOSSIER]

hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie, pocht auf eine schnelle, einfache und flexible Realisierung der Motion und zwar für alle Paritätsklauseln und Beherbergungsbetriebe. «Der internationale Kontext ist auf dem globalisierten Tourismusmarkt von grösster Wichtigkeit und muss im gesetzgeberischen Prozess berücksichtigt werden», heisst es in einer Mitteilung des Verbands vom Freitag. (htr/npa)