Die europaweite Sammelklage gegen Booking.com wird demnächst formell beim zuständigen Gericht in Amsterdam eingereicht. Sie markiert einen wichtigen Moment für die europäische Beherbergungsbranche. Rund 15 000 Betriebe, darunter über 600 aus der Schweiz, ha- ben sich dem Verfahren angeschlossen. Diese Zahl zeigt deutlich: Es handelt sich nicht um ein Einzelanliegen, sondern um den Ausdruck einer über Jahre gewachsenen Unzufriedenheit mit den Spielregeln im digitalen Buchungsmarkt.
Buchungsplattformen sorgen für internationale Sichtbarkeit und Nachfrage, gleichzeitig aber auch für hohe Kommissionen, eingeschränkten Datenzugang, Intransparenz bei Rabattprogrammen oder unerwünschte Stornierungsbedingungen. Ein professioneller Onlinevertrieb ist heute zeitintensiv, erfordert spezifisches Know-how und ist ohne technische Unterstützung oft kaum zu bewältigen.
Vor diesem Hintergrund ist die Sammelklage nicht als Angriff auf Booking.com zu verstehen. Die Plattform ist und bleibt für viele Betriebe ein wichtiger Vertriebspartner und ist zudem längst nicht der einzige Akteur im Onlinevertrieb, der teilweise unfair spielt. Ebenso wenig geht es primär darum, finanzielle Schäden geltend zu machen, die im Einzelfall stark variieren. Die Branche will ein Zeichen setzen. Ein Zeichen dafür, dass sich die Beherbergung Vertriebspartner wünscht, die mit ihr auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
Die Beherbergung wünscht sich Partner auf Augenhöhe.
Im Zentrum der Klage stehen die sogenannten Paritätsklauseln. Über Jahre hinweg verpflichteten sie Beherbergungsbetriebe dazu, auf der Plattform stets mindestens gleich gute Preise und Konditionen anzubieten wie auf allen anderen Vertriebskanälen inklusive des eigenen Direktbuchungskanals. Diese Praxis gilt heute als wettbewerbswidrig. Sie ist in der Schweiz sowie in vielen europäischen Ländern inzwischen verboten. Dennoch haben die Klauseln den Markt nachhaltig geprägt, insbesondere durch eine gezielte Schwächung des Direktvertriebs.
Zusätzlichen Rückenwind erhält das Verfahren nun durch ein Urteil aus Deutschland. Das Landgericht Berlin hat Booking.com wegen der Verwendung von Paritätsklauseln zu Schadenersatz verurteilt und einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt. Ein weiterer Entscheid in gleicher Sache aus Amsterdam wird demnächst erwartet.
Der digitale Buchungsmarkt befindet sich insgesamt im Umbruch, getrieben durch technologische Entwicklungen – Stichwort KI –, aber auch durch eine Branche, die zunehmend bereit ist, unfaire Bedingungen nicht länger widerspruchslos zu akzeptieren.
Magdalena Glausen ist Leiterin Politik bei HotellerieSuisse.
