Der Bundesrat will die Übergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation erleichtern. Er schlägt dazu Änderungen im Erbrecht vor. An seiner Sitzung vom Freitag hat er die Botschaft ans Parlament zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches verabschiedet.

Mit der Reform will der Bundesrat zur Stabilität kleiner und mittlerer Unternehmen beitragen und Arbeitsplätze sichern, wie er in einem Communiqué schrieb. Jährlich stünden bis zu 16'000 Unternehmen vor der Frage einer Nachfolgeregelung. Schätzungsweise 3400 Betriebe seien jedes Jahr wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen.

Zahlungsaufschub soll möglich sein
Neu sollen Gerichte unter anderem einer bestimmten Erbin oder einem bestimmten Erben in gewissen Fällen das ganze Unternehmen zuweisen können - auch wenn dies nicht testamentarisch verfügt wurde. Hat die betreffende Person Schwierigkeiten, die anderen Erben auszuzahlen, soll ein Zahlungsaufschub möglich sein. Die Neuerungen sollten die Zerstückelung oder Schliessung von Unternehmen verhindern, so der Bundesrat.

Der Vorschlag enthält zudem spezifische Regeln dazu, wie ein schon zu Lebzeiten des früheren Inhabers an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin übergebenes Unternehmen bei der Erbteilung angerechnet werden soll.

Zugleich will der Bundesrat Erbinnen und Erben schützen, die auf den Pflichtteil gesetzt werden können. Gemäss dem Entwurf sollen sie es ablehnen können, den Pflichtteil in Form einer Unternehmensbeteiligung zu erhalten. (sda/ua)