Der Ständerat hat am Dienstag der Verlängerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2031 zugestimmt. Er folgte damit oppositionslos dem Entscheid des Nationalrats vom Vortag. Damit sind die Differenzen zwischen den beiden Räten bereinigt; die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen. [RELATED]

Bislang hatte der Ständerat eine Verlängerung bis 2035 vorgesehen. Der Nationalrat entschied sich am Montag jedoch für eine kürzere Frist von vier Jahren. Der Sondersatz von derzeit 3,8 Prozent soll damit über Ende 2027 hinaus bis Ende 2031 weitergeführt werden. Ohne Verlängerung würde für Beherbergungsleistungen grundsätzlich wieder der Normalsatz von derzeit 8,1 Prozent gelten.

Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen begrüssen wir die Weiterführung des Sondersatzes. Diese Verlängerung ist ein Erfolg für die Branche.

Christian Hürlimann, Direktor HotellerieSuisse

Tourismusbranche begrüsst Entscheid

Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) wertet den Entscheid positiv. Die Verlängerung verhindere eine unmittelbare Steuererhöhung und schaffe stabile Bedingungen bis Ende 2031.

«Von der heutigen Verlängerung des MWST-Sondersatzes bis 2031 profitiert die gesamte touristische Wertschöpfungskette – von der Bergbahn und der Gastronomie über zahlreiche weitere touristische Leistungsträger bis zum lokalen Gewerbe», sagt STV-Direktor Philipp Niederberger.

Auch HotellerieSuisse begrüsst den Entscheid. «Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen begrüssen wir die Weiterführung des Sondersatzes. Diese Verlängerung ist ein Erfolg für die Branche», wird Direktor Christian Hürlimann in der gemeinsamen Reaktion der Tourismusverbände zitiert.

Gleichzeitig verweist HotellerieSuisse darauf, dass vier Jahre für Beherbergungsbetriebe ein vergleichsweise kurzer Planungshorizont seien. Investitionen in Gebäude, Infrastruktur und Modernisierungen sowie deren Finanzierung würden über deutlich längere Zeiträume geplant.

GastroSuisse hebt insbesondere hervor, dass eine erneute Umstellung verhindert werde. «Jede Änderung bei der Mehrwertsteuer ist für die Branche mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist die nun beschlossene Verlängerung», sagt Direktorin Kareen Vaisbrot.

Verlängerung war umstritten

Im Parlament war die erneute Verlängerung umstritten. Gegnerinnen und Gegner verwiesen unter anderem auf die zuletzt hohen Logiernächtezahlen und die verbesserte wirtschaftliche Lage der Hotellerie. Der Bundesrat sprach sich ebenfalls gegen eine weitere Verlängerung aus. Finanzministerin Karin Keller-Sutter argumentierte, die Voraussetzungen für die ursprünglich als Unterstützungsmassnahme eingeführte Sonderbesteuerung hätten sich verändert.

Die Befürworter verwiesen dagegen auf den starken Franken, den Fachkräftemangel und den Bedarf der Betriebe nach Planungssicherheit. Der reduzierte Satz für Beherbergungsleistungen war 1996 eingeführt worden und seither mehrfach verlängert worden. Eine Abschaffung würde dem Bund laut Angaben aus den parlamentarischen Beratungen jährlich rund 300 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen bringen.