Die vom Bundesgericht bestätigte Regelung für kommerzielle Kurzzeitunterkünfte wie Airbnb und Business-Apartments in der Stadt Zürich gilt ab sofort. Für die Umsetzung schafft die Stadt fünf zusätzliche Stellen. Wohnungen, die regelmässig gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden, dürfen damit nicht mehr auf den vorgeschriebenen Mindestwohnanteil angerechnet werden. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen solche Nutzungen melden. [RELATED]

Ausgenommen sind gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten, wie der Stadtrat schreibt. «Im Fokus stehen dauerhaft kommerziell genutzte Wohnobjekte», betont er.

Baugesuche erforderlich

Mit der nun geltenden Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) muss die Bauherrschaft ab sofort mit dem Baugesuch die Mietdauer der Wohnnutzung deklarieren. Auch für Nutzungsänderungen, etwa wenn eine Wohnung in ein Business-Apartment umgewandelt wird, ist ein Baugesuch erforderlich – selbst wenn keine baulichen Massnahmen erfolgen.

Laut der Stadt sind viele Vorbereitungsaufgaben bereits erfolgt. Nun beginne die Erfassung und Bearbeitung der Anzeigen sowie die Prüfung der Baugesuche nach der neuen Vorschrift. Wegen des grossen öffentlichen Interesses an Kurzzeitvermietungen rechnet der Stadtrat insbesondere zu Beginn mit zahlreichen Anzeigen. Für deren Bearbeitung bewilligt er deshalb per dringlichem Nachtragskredit fünf zusätzliche Vollzeitstellen für drei Jahre. Diese sollen im vierten Quartal 2026 zur Verfügung stehen.

Vier Unternehmen klagten

Mit der neuen Regelung wollen Stadtrat und Gemeinderat verhindern, dass in Wohnquartieren ganze Häuser zu anonymen Zweitwohnungen umgewandelt werden. Vier Unternehmen, die Business-Apartments in Zürich betreiben, hatten gegen die Regelung geklagt. Das Bundesgericht bestätigte Ende Juni die entsprechende Regelung der Stadt Zürich. Ende 2025 zählte die Stadt 5320 Business-Apartments, die meisten davon in den Kreisen 1 und 4.

Airbnb-Initiative hängig

Die SP begrüsst die rasche Umsetzung der Regelung. «Nun muss der Vollzug konsequent erfolgen, damit möglichst viele Wohnungen endlich wieder den Menschen dieser Stadt zur Verfügung stehen», schreibt sie in einer Medienmitteilung.

Die neue BZO-Regelung sei ein wichtiger erster Schritt, erfasse aber nur einen Teil der als Business-Apartments genutzten Wohnungen. «Deshalb braucht es auch die gemeinsam mit Grünen und AL lancierte Airbnb-Initiative», schreibt die Partei weiter.

Kern der Airbnb-Initiative nach Luzerner Vorbild ist eine Regelung, die es verbietet, Wohnungen an mehr als 90 Tagen pro Jahr kurzzeitig zu vermieten. Der Stadtrat unterstützt die Ziele der Initiative, will jedoch einen Gegenvorschlag ausarbeiten, auch um die Initiative mit der nun geltenden Regelung abzustimmen. (keystone-sda/grb)