Den ersten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2021 verabschiedete der Bundesrat am Mittwoch. Es handelt sich grösstenteils um Kosten im Zusammenhang mit der Ausweitung der Corona-Teststrategie. Für diese werden neben den bereits gesprochenen 1,279 Milliarden Franken zusätzliche 1,154 Milliarden Franken benötigt. Der Gesamtbetrag soll laut dem Bundesrat unter den ausserordentlichen Ausgaben verbucht werden.

Mit dem Geld sollen die Kantone den Aufbau der Infrastruktur für das wiederholte Testen sicherstellen. Die Hälfte der zusätzlichen Mittel wird durch eine Abbuchung im ordentlichen Budget kompensiert. Die effektiven Mehrausgaben belaufen sich demnach auf 1,3 Milliarden Franken.

Nachträge für den touristischen Verkehr
In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen auch die Nachträge für den touristischen Verkehr (25 Millionen Franken) und für Zivilschutzeinsätze (9 Millionen Franken). Die Abklärungen für den vom Parlament beschlossenen Schutzschirm für Veranstaltungen laufen noch. Die benötigten Mittel werden dem Parlament mit einer Nachmeldung zum vorliegenden Nachtrag I beantragt.

Bundesrat und Parlament haben bisher für das Jahr 2021 Ausgaben von 21,4 Milliarden Franken zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen; 6,6 Milliarden mit dem Voranschlag 2021 und 14,8 Milliarden Franken mit dem ausserordentlichen Nachtrag Ia. Unter Einschluss des vorliegenden Nachtrags I steigt der Gesamtbetrag auf 22,9 Milliarden Franken.

Weitere Kredite werden folgen
Die weiteren Nachtragskredite stehen nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Sie betreffen die europäischen Satellitennavigationsprogramme (5,6 Millionen Franken), den Finanzausgleich (5,2 Millionen Franken) und die Hochseeschifffahrt (3 Millionen Franken). Im Eigenbereich des Bundes sollen zudem die Mittel für die Gesamterneuerung und Modernisierung der IKT-Anwendungen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) um 17 Millionen Franken aufgestockt werden.

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen und müssen vom Parlament bewilligt werden. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, wie der Bundesrat schreibt. (sda og)