So bleiben auch Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bis Ende Februar geschlossen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Offen bleiben hingegen die obligatorischen Schulen. Über allfällige Schulschliessungen sowie die Öffnung und Schliessung der Skigebiete entscheiden die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern. Es müssen strenge Schutzkonzepte eingehalten werden. Après-Ski-Aktivitäten sind nicht erlaubt.

Aufgehoben wird hingegen die Regelung, dass Lebensmittelläden, Tankstellenshops und Kioske am Sonntag sowie nach 19 Uhr schliessen müssen. Offen bleiben tagsüber und an Werktagen auch Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeursalons.

Mutierte Virusvariante bereitet Sorgen
Begründet werden die nun stark verschärften schweizweiten Massnahmen insbesondere mit den neuen hochansteckenden Virusvarianten, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz gelangten: Das Risiko der Ansteckungen sei bei den neuen Varianten nach ersten Schätzungen 50 bis 70 Prozent höher, heisst es. Was das bedeute, zeige sich in den Nachbarstaaten, wo die Fallzahlen sprunghaft angestiegen sind.

Zudem könne trotz der bisher getroffenen Massnahmen kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals sei nach wie vor sehr hoch.

Homeoffice wird zur Pflicht
Wie im Frühling werden nun also neben den Restaurants auch die Läden wieder geschlossen. Anders als bei der ersten Welle verschärft der Bundesrat nun jedoch auch die Vorgaben für die Arbeitgeber. Dass Angestellte möglichst im Homeoffice arbeiten sollten, war bisher immer einer Empfehlung des Bundesrats, aber keine Pflicht.

Ab Montag sind die Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice anzuordnen – «wo immer möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar». Ein Anrecht auf eine Entschädigung etwa für Strom und Miete haben die Arbeitnehmenden laut Bundesrat aber nicht. Er begründet dies damit, dass es sich um eine vorübergehende Verordnung handle.

Wer noch zur Arbeit aus dem Haus geht, muss ab Montag in Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, immer eine Maske tragen. Ein Mindestabstand genügt nicht mehr aus, um die Maske bei der Arbeit abzunehmen. Auch hier verschärft der Bundesrat die Vorgaben deutlich.

Besonders gefährdete Personen müssen vom Arbeitgeber zudem die Möglichkeit erhalten, von zu Hause aus zu arbeiten. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Arbeitsdispens – unter voller Lohnzahlung, der durch den Corona-Erwerbsersatz gedeckt ist.

Privatleben wird weiter eingeschränkt
Verschärft hat der Bundesrat auch die Bedingungen für private Zusammenkünfte. Während sich über die Feiertage privat und im öffentlichen Raum noch zehn Personen treffen durften, sind es ab Montag noch fünf Personen. Kinder werden auch mitgezählt.[RELATED]

Als letzte Massnahme werden auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz die Bedingungen für einen Dispens der Maskenpflicht präzisiert: Wer von der Maskenpflicht befreit ist, muss ein Attest eines Arztes oder einer Psychotherapeutin erhalten.

Härtefall-Bedingungen werden gelockert – auch für die Gastronomie
Mit den drastischen Verschärfungen der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat auch neue Finanzhilfen beschlossen. Betriebe, die seit November während mindestens vierzig Tagen schliessen mussten, sollen unbürokratisch an Geld kommen – spätestens im Februar.

Unter anderem gelten Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens vierzig Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.(sda/npa)