Der Bundesrat hatte die gesetzliche Grundlage für einen Mietzinserlass von 60 Prozent für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen den Parteien und Verbänden zur Stellungnahme unterbreitet. Die am 1. Juli eröffnete Vernehmlassung endete am Dienstag.

Der Bundesrat war im Juni durch zwei identische Motionen von National- und Ständerat beauftragt worden, die Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Während des Lockdowns hatte der Bundesrat die Schliessung von Betrieben verfügt.

Die Grünen begrüssen den Gesetzesentwurf. Der Miet- und Pachtzinserlass von 60 Prozent trage dazu bei, Konkurse und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Er stelle somit ein wirksames Instrument dar, um die sozialen und ökonomischen Folgen der Covid-19-Pandemie zu begrenzen.

Die SP fordert, das Gesetz so zu ergänzen, dass es auch für künftige Ereignisse, wie eine zweite Corona-Welle, durch den Bundesrat angerufen werden könne.

Zudem unterstützt die SP die verfassungsrechtliche Abstützung der Vorlage auf den Konjunkturartikel (Artikel 100 der Bundesverfassung), da es sich um eine präventiv wirkende konjunkturpolitische Massnahme handle. Viele betroffene Betriebe der Gastronomie, des Detailhandels und der Dienstleistungsbranche würden ohne diese gesetzliche Regelung in die Insolvenz geraten.[RELATED]

«Kein Eingriff in Eigentumsgarantie»
Die SP stimme auch mit dem Bundesrat darin überein, dass im gesetzlich verordneten Mietzinserlass von 60 Prozent kein Eingriff in die Eigentumsgarantie vorliege, so die Partei. Das würden auch mehrere unabhängige Rechtsgutachten belegen.

Unter Berufung auf ein Rechtsgutachten halten SP und Mieterverband zudem fest, eine Übernahme von 40 Prozent des Mietzinses sei für die Geschäftsmieter immer noch eine ungerechtfertigt hohe Belastung. Es werde dabei nicht berücksichtigt, dass Vermieter Verluste bereits bei der Mietpreisfestlegung eingerechnet hätten.

Die SP, die Grünen und der Mieterverband fordern, dass alle gewerblich gemieteten und gepachteten Flächen die vom Lockdown betroffen waren, unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, also auch Ausstellungsflächen und Freizeiteinrichtungen. Zudem sollen alle von den Covid-19-Massnahmen des Bundesrates betroffenen Berufsgruppen in die gesetzlichen Bestimmungen einbezogen werden.

Rascher Beschluss gefordert
Auch der Wirteverband Gastrosuisse begrüsst das geplante Gesetz, obwohl die vorgesehene Mietzinsreduktion für das Gastgewerbe eigentlich zu tief ausfalle.
«Nur ein rascher politischer Beschluss kann unzählige Konkurse und Leerstände von Geschäftsräumen verhindern.» Der Gesetzesentwurf solle daher bis Ende Jahr vom Parlament fertig beraten werden.

Zudem fordert der Verband, dass Betriebe, die durchschnittlich über die Monate März bis Mai Umsatzeinbussen von mindestens 60 Prozent hatten, auch Anspruch auf die Mietzinsreduktion haben. Andernfalls blieben etwa Beherbergungsbetriebe und Caterer von der Regelung ausgenommen, obschon deren Geschäftstätigkeit ebenso vom Lockdown verunmöglicht worden sei.

Für Ausweitung auf Mietwohnungen
Die SP und der Mieterverband fordern Schutzmassnahmen für alle Mieterinnen und Mieter. Seit März habe sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt drastisch verschlechtert, schreibt der Mieterverband. Die Ausweitung der Kurzarbeit und die Leistungen für den Verdienstausfall hätten die Probleme gewisser Haushalte, die Miete bezahlen zu können, nicht gelöst.

Es bestehe daher die Gefahr, dass Mieter durch die Folgen der Pandemie ihre Wohnungen verlieren würden. Das Recht auf Wohnen sei jedoch ein verfassungsmässiges Recht, das nicht weniger gewichtig sei als die Notwendigkeit, das Wirtschaftsgefüge zu erhalten, betonte der Mieterverband.

Die GLP fordert, dass der Gesetzesentwurf überarbeitet wird. Eigenverantwortliche Lösungen zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft seien zu begünstigen. Massnahmen des Bundes sollten zudem Lösungen der Kantone und Gemeinden beachten und diesen gegenüber subsidiär sein. Letzteres fordern auch die SP und die FDP.

Vorwurf des Verfassungsverstosses
Der Hauseigentümerverband HEV und die FDP lehnen einen «rückwirkenden Staatseingriff in privatrechtliche Mietverträge» und damit verbunden einen staatlich erzwungenen Mieterlass auf Kosten der Vermieter ab. Ein solcher Eingriff sei verfassungswidrig und verletze die Eigentumsgarantie. Der HEV und die FDP lehnen daher das vorgeschlagene Covid-19-Geschäftsmietegesetz ab.

«Es ist vielmehr Aufgabe der betroffenen Mietparteien – wo erforderlich – situationsgerechte Lösungen zu erarbeiten», schreibt der HEV. Zudem fehlt nach Ansicht des Verbandes der Nachweis, dass eine massive Konkurswelle von Geschäftsmietern bevorstehe.

Nach Auffassung der FDP kann eine Pauschalregelung der Vielfalt von Miet- und Pachtvertragsverhältnissen kaum gerecht werden und damit die Eingriffe in die Grundrechte Dritter (der Vermieter) nicht rechtfertigen. Die FDP habe daher stets dafür plädiert, auf den Erlass einer Norm zu verzichten und die Vertragsparteien eine einvernehmliche Lösung suchen zu lassen.

Die SVP lehnt das geplante Bundesgesetz ebenfalls ab. Es handle sich dabei um eine staatlich angeordnete Enteignung und einen massiven Eingriff in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte. Mit Überbrückungskrediten, Erwerbsersatz für Selbständige und Kurzarbeitsentschädigung sei eine gute Abfederung für die betroffenen Betriebe beschlossen worden. (sda)