Künftig sollen Tankstellenshops auch in der Nacht alle Produkte aus dem Sortiment verkaufen dürfen. Zudem bräuchten die Shop-Betreiber keine Sonderbewilligung mehr, um Personal rund um die Uhr zu beschäftigen. National- und Ständerat hatten in der Wintersession eine entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes beschlossen.

Die Sonntagsallianz – ein Zusammenschluss von gewerkschaftlichen Organisationen, linken Parteien und christlichen Organisationen - äusserte sich vor den Medien besorgt über die Gesetzesänderung: «Nachtarbeit muss eine absolute Ausnahme bleiben», sagte Vania Alleva, Co-Präsidentin der Unia und Vize-Präsidentin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).

Nachtarbeit sei «extrem gesundheitsschädlich» so Alleva weiter. Der Gesundheitsschutz dürfe nicht durchlöchert werden. Dieser sei ein zentraler Bestandteil des Arbeitsgesetzes.

«Übergeordnete Strategie»
Die Gewerkschafterin wirft dem politischen Gegner «Tricksereien» vor. «Die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstages bei Tankstellen führt zwangsläufig zur generellen Einführung des 24-Stunden-Arbeitstages im Detailhandel», sagte Alleva.

Denn im Parlament lägen weitere Vorstösse vor, die alle das gleiche Zielhätten: eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Diese Vorlagen müssten als Gesamtpaket betrachtet werden. Alleva spricht deshalb von einer «übergeordenten Strategie» der Liberalisierungs-Befürworter.

«Der Mensch ist nicht für die Nachtarbeit gemacht»
Auch SP und die Grünen unterstützen das Referendum. Nebst dem Verkaufspersonal würden auch die Anwohner der Tankstellenshops, die eine grössere Lärmbelästigung in Kauf nehmen müssten, leiden.

Im Referendumskomitee sind mit der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM) auch Ärzte vertreten. «Der Mensch ist nicht für die Nachtarbeit gemacht», sagte SGARM-Präsident Klaus Stadtmüller. Nachtarbeit könne zu Schlafstörungen führen. Das sei wissenschaftlich erwiesen.

Der Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz (VTSS) teilte am Dienstag mit, er bedaure das Referendum. Das Parlament habe lediglich einem «bürokratischen Unsinn» ein Ende gesetzt, schreibt der VTSS: Die bisherige Unterscheidung zwischen gastronomischen Artikeln und anderen Shop-Artikeln habe keinen Sinn gemacht. Das Personal sei ja sowieso vor Ort zur Bedienung der Tankstelle. (npa/sda)