Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament, das seit (heute) Montag an der Frühjahrssession tagt, drei Nachtragskredite. Die Nachträge entfallen auf den Corona-Erwerbsersatz (1,7 Milliarden Franken), den Bundesanteil an der Härtefallhilfe (0,9 Milliarden Franken) und den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigung (0,8 Milliarden Franken).

Die FK-S beantragt ohne Gegenstimme, die Kredite zu genehmigen, wie die Parlamentsdienste am vergangenen Freitag mitteilten. Aufgrund der jüngsten Beschlüsse des Bundesrats, der Pandemielage und der aktuellen Kenntnisse dürften diese wohl nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Trotzdem will die Ständeratskommission dem Bundesrat zusätzliche 100 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Diese sollen für den Abschluss von Abnahmegarantien mit Herstellern von Arzneimitteln für immunsupprimierte Personen sowie für die tatsächliche Beschaffung dieser Arzneimittel eingesetzt werden. Bei einer Annahme des Antrags durch die beiden Räte können die Mittel nur unter der Voraussetzung freigegeben werden, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen bestehen.

Falls alle Gelder benötigt würden, erhöhten sich die Corona-Ausgaben im laufenden Jahr auf 7,3 Milliarden Franken. In den Jahren 2020 und 2021 hatte der Bund zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereits Ausgaben von rund 30 Milliarden Franken getätigt. (sda/npa)