Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) traf sich am Donnerstag mit Vertretern des Verbands GastroLuzern zu einem Austausch, wie das Luzerner Finanzdepartement mitteilte. Dabei habe man darüber gesprochen, ob und wie sich die bestehenden Unterstützungsmassnahmen ausweiten liessen.

Am 22. Dezember waren in der Stadt Luzern knapp 500 Personen aus dem Gastrogewerbe auf die Strasse gegangen. Sie hatten mehr staatliche Hilfe in der Coronakrise gefordert. Unter anderem bemängelten sie, dass ein Grossteil der Betriebe die Schwelle der für Härtefallgelder nötigen Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht erreichen würden.

Die Luzerner Regierung hielt damals fest, eine Senkung der Zugangsvoraussetzungen zu den Härtefallmassnahmen liege nicht in der Kompetenz des Kantons. Am kommenden Donnerstag will sie nun detaillierter über allfällige zusätzliche Unterstützungen der behördlich geschlossenen Betriebe informieren. Der Finanzdirektor sei sich deren schwierigen Lage bewusst, heisst es in der Mitteilung.

Politische Vorstösse geplant
Das bestehende Luzerner Härtefallprogramm beläuft sich auf 25 Millionen Franken. Davon stammen 8,58 Millionen vom Bund. Daneben können Tourismus-, Hotellerie- und Gastrounternehmen im Kanton Luzern Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigungen beantragen.

Finanzdirektor Wyss hatte es in der Kantonsratsdebatte im November als wahrscheinlich bezeichnet, dass es ein weiteres Härtefallprogramm brauchen werde. Zuvor hatte die Luzerner SP bereits eine Verdoppelung des Härtefall-Fonds gefordert. Auch sprach sie sich damals für branchenspezifische Lösungen aus. Diese Forderung bekräftige die Partei am Donnerstag. Sie kündigte zudem dringliche Vorstösse zum Zugang zu Nothilfe an.

Auch die CVP fordert nun, dass die Regierung weitere branchenspezifische Unterstützungsmassnahmen vorlegt. Mittlerweile hätten sich die Ereignisse überstürzt, weitere Massnahmen seien dringend nötig, teilte die Partei am Mittwoch mit. Auch sie will entsprechende Vorstösse im Kantonsrat einreichen.

Mehr öffentliche Unterstützung für Gastronomie und Hotellerie verlangt schliesslich auch die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG) Kanton Luzern. In einer Mitteilung schreibt sie, in der Pflicht stehen würden Bund und oder die Luzerner Regierung. (sda)