Die Auszahlungen werden morgen Freitag ausgelöst, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Während der ersten, einmonatigen Eingaberunde waren ab dem 15. Januar 183 Gesuche um Härtefall-Hilfe eingegangen. 85 davon stammten aus der Gastronomie und der Hotellerie, 22 aus dem Detailhandel.

170 Gesuche waren vollständig und korrekt, sodass sie von der kantonalen Entscheidungskommission bearbeitet werden konnten.
Während 120 Antragssteller Geld erhalten, erfüllten 24 weitere die Anforderungen auf Finanzhilfe nicht. Sie blieben etwa unter dem Mindestumsatz von 50'000 Franken, waren in Nidwalden nicht operativ tätig, oder erst nach dem 1. März 2020 im Handelsregister eingetragen.

Weitere 26 Gesuche erfüllten zwar die Anforderungen. Die Entscheidungskommission kam aber zum Schluss, dass sich deren Geschäftszahlen seit Ausbruch der Coronapandemie nicht derart kritisch entwickelt haben, um anspruchsberechtigt zu sein.

Obergrenze bei 300'000 Franken

Nidwalden zahlt 70 Prozent der Beiträge oder 8,63 Millionen Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen aus. Die restlichen 3,7 Millionen Franken sind Bürgschaft für Darlehen. Pro Unternehmen können bis zu 750'000 Franken an Darlehen gewährt werden, bei nicht rückzahlbaren Beiträgen liegt die Obergrenze bei 300'000 Franken.

Der Landrat Nidwalden hatte im Dezember 2020 kantonale Härtefall-Gelder von 5 Millionen Franken gesprochen. Der Bund erhöhte diesen Beitrag auf 10,43 Millionen Franken. Der nun ausbezahlte Betrag übersteigt diese Summe. Das ist möglich, weil der Regierungsrat per Notverordnung eine Aufstockung des Fonds auf bis zu 27,6 Millionen Franken beschlossen hat nach entsprechender Ankündigung des Bundes.

Die Nidwaldner Staatskanzlei hält fest, dass seit Mitte Februar bereits 12 weitere Anträge gestellt worden seien. (sda/npa)