Mit 27 zu 14 Stimmen nahm der Rat einen entsprechenden Ordnungsantrag von Alex Kuprecht (SVP/SZ) an. Es sei sinnvoller, die Anträge zuerst in der Kommission vorzuberaten, befand die Mehrheit. Die Beratungen könnten ohnehin nicht mehr in der laufenden Session abschlossen werden.

Der Ständerat führte dennoch eine Eintretensdebatte. Anschliessend geht das Geschäft zurück an die Kommission. Bei der Vorlage zeichnet sich ein Seilziehenab: Der Nationalrat hatte die Vorschläge des Bundesrates stark abgeändert, die Rechtskommission möchte die Änderungen rückgängig machen.

Bei der Swissness-Vorlage geht es um die Frage, wie viel Schweizerisches in einem Produkt sein muss, damit "Schweiz" darauf stehen darf. Wie der Bundesrat möchte die Ständeratskommission, dass ein verarbeitetes Naturprodukt wie etwa Schinken oder Fruchtsaft als Schweizer Produkt beworben werden kann, wenn mindestens 80 Prozent der verarbeiteten Rohstoffe aus der Schweiz stammen und das Produkt in der Schweiz seine wesentlichen Eigenschaften erhalten hat.

Neue Unterscheidungen

Der Nationalrat hatte eine Regelung speziell für Lebensmittel beschlossen und zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten unterschieden. Für stark verarbeitete Produkte würde ein Mindestanteil Schweizer Rohstoffe von 60 Prozent gelten, für schwach verarbeitete ein Anteil von 80 Prozent. Die Abgrenzung zwischen "stark" und "schwach" müsste der Bundesrat auf Basis der Zolltarife vornehmen.Der Ständerat hätte sich eigentlich bereits im Juni mit der Vorlage befassen wollen. Weil die Kommission die Vorlage noch nicht zu Ende beraten hatte, musste die Debatte aber verschoben werden. Schon die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte sich lange mit der Swissness-Vorlage befasst.

Sowohl die verarbeitende Lebensmittelindustrie als auch die Landwirtschaft formulierten Wünsche, etliche wurden berücksichtigt. Dass die Ständeratskommission anders entschied als der Nationalrat, stiess in der Nahrungsmittelbranche auf Kritik.