(Medienmittelung) Die letzte Session des Jahres biete für den Tourismus einige interessante Geschäfte, meldet der STV per Medienmitteilung. Der Verband hat zu einigen ausgewählten Geschäften Stellung genommen.

Geschhäfte im Nationalrat

Motion «Schluss mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergung»
Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung von Gästen über eine nationale digitale Lösung umzusetzen. Die Vollzugshoheit und föderalen Kompetenzen sollen dabei gewahrt bleiben. Der Nationalrat hat die Motion in der Sommersession angenommen und auch die vorberatende Kommission empfiehlt sie zur Annahme.

«Der STV begrüsst die Motion. In der Schweiz existiert ein kantonaler Flickenteppich für die Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung. Das führt zu unnötigen Ineffizienzen. Einige Kantone verfügen nicht einmal über eine digitale Lösung. Auch was die Datenaufbewahrung anbelangt, existieren unterschiedliche Anforderungen, von der mehrjährigen physischen Lagerung der Meldescheine im Hotel bis hin zur Abgabe der Dokumente bei der örtlichen Polizei. Die Digitalisierung sollte genutzt werden, um diesen enormen bürokratischen Aufwand zu überwinden. Der Vorstoss steht im Einklang mit der neuen Tourismusstrategie 2021. Digitalisierung und gute Rahmenbedingungen werden darin als wichtige Ziele und Handlungsfelder identifiziert.»*

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Motion «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen»
Der Motionär Erich Ettlin (Die Mitte/OW) fordert, dass Bestimmungen des allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch anderslautenden Bestimmungen der Kantone vorausgehen. Die vorberatende Kommission empfiehlt die Motion zur Annahme.

«Der STV unterstützt die Motion. Die Sozialpartnerschaft ist ein zentraler Pfeiler der hiesigen Wirtschaftskultur und des Erfolgsmodells Schweiz. Kantonale Mindestlöhne führen zu Unsicherheiten in den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen und gefährden die Rechtssicherheit für die Betriebe. Mit der in der Motion vorgeschlagenen Lösung wird die Sozialpartnerschaft gestärkt und Unsicherheiten bei den Betrieben behoben.»*
 


 

Geschäfte im Ständerat

Motion «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie»
Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) darf gemäss Bundesgesetz Darlehen nur an Betriebe gewähren, die in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten liegen. Die grossen Städte werden dadurch ausgeschlossen. Gemäss der Motion soll der Unterstützungsperimeter der SGH auf die Städte ausgedehnt werden. Der Nationalrat hat die Motion in der Sommersession angenommen und auch die vorberatende WAK-S empfiehlt sie mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme.

«Der STV begrüsst die Erweiterung des SGH-Perimeters auf die Städte und empfiehlt die Motion anzunehmen. Der Ausschluss der Städte von den SGH-Krediten ist nicht mehr zeitgemäss und verhindert den Strukturwandel in der städtischen Hotelbranche. Die Anforderungen der Banken für den Erhalt von Fremdmitteln sind aufgrund der Coronapandemie merklich gestiegen und eine Finanzierung an den Kapitalmärkten wird für die Betriebe immer schwieriger. Es ist aber nicht nur ein rein konjunkturelles Problem. Im Rahmen der neuen SGH-Revision zeichnen sich weitere Leistungen ab, wie Investitionen in Nachhaltigkeit und digitaler Infrastruktur sowie Start-up-Förderung. Wenn diese Leistungen Individual-Beherbergungsbetrieben in den grossen Städten vorenthalten werden, können diese Hotels den heutigen Herausforderungen nicht gerecht werden.»*

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Geschäft des Bundesrates «Bundesgesetz über Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Änderung»
Im Rahmen des Recoveryprogramms für den Tourismussektor möchte der Bund die Förderung von innovativen Projekten im Tourismus durch Innotour befristet ausweiten. Im Zeitraum 2023-2026 soll der Bundesanteil bei Innotour-Projekten von aktuell maximal 50 Prozent auf neu maximal 70 Prozent erhöht werden. Die Umsetzung der Massnahme bedingt zusätzliche Mittel in der Höhe von 20 Millionen Franken. Die WAK-S empfiehlt die Vorlage zur Annahme. 

«Der STV unterstützt die Vorlage. Die Liquidität vieler touristischer Betriebe hat sich während der Coronapandemie verschlechtert. Darunter hat die Innovations- und Investitionsfähigkeit des gesamten Sektors gelitten. Auf der anderen Seite hat die Coronapandemie Trends wie die Nachhaltigkeit oder die Digitalisierung beschleunigt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben ist es für den hiesigen Tourismusstandort essenziell, sich den neuen Gegebenheiten adäquat anpassen zu können. Mit der Erhöhung des maximalen Bundesanteils bei Innotourprojekten von 50 auf 70 Prozent für einen befristeten Zeitraum wird der Tourismussektor entlastet und einem Innovationsstau entgegengewirkt.»*

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Motion «Touristischer Verkehr. Ein vernachlässigter Bereich im öffentlichen Verkehr?»
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, ein Mandat zur Schaffung einer Koordination zur Förderung des öffentlichen Verkehrs für den Tourismus zu erteilen.

«Der STV unterstützt die Motion. Der touristische Verkehr wird nicht subventioniert, weshalb grosses Potential im Hinblick auf anstehende Herausforderungen (Digitalisierung, Dekarbonisierung, etc.) ungenutzt zu bleiben droht. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs am gesamten touristischen Verkehr ist geringer als der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr. Ziel muss es sein, mehr Touristinnen und Touristen dazu zu bewegen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Die Motion ist umso wichtiger, da der Bundesrat das Potenzial des Ausbaus des öV in den touristischen Bergregionen zu verkennen scheint. In seinem Bericht «Perspektive Bahn 2050» fokussiert er einseitig auf die Agglomerationen und vergisst dabei den touristischen Verkehr. Eine gute Erschliessung mit dem öV ist aber sowohl für Agglomerationen wie auch für die Berggebiete und den ländlichen Raum unerlässlich und stellt ein wichtiger Standortvorteil dar. Um sich im Bereich der Nachhaltigkeit zu positionieren ist der Tourismus ausserdem darauf angewiesen, dass die Destinationen in den Bergen per Bahn zu erreichen sind.»*

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Geschäft des Bundesrates «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative). Volksinitiative und direkten Gegenentwurf»
Die Volksinitiative für ein gesundes Klima wurde vom Verein Klimaschutz Schweiz lanciert. Die Initiative verlangt, dass der Klimaschutz und die Zielsetzungen des Pariser Übereinkommens in der Verfassung verankert und die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf null gesenkt werden. Der Bundesrat unterstützt das grundsätzliche Anliegen der Initianten hat aber einen direkten Gegenvorschlag ausgearbeitet, welcher neben der Sozialverträglichkeit auch die ökonomische Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt. Ausserdem hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-N einen indirekten Gegenentwurf erarbeitet. Dieser nimmt die Zielsetzung des direkten Gegenvorschlages auf und hält sie in einem Rahmengesetz fest.

«Eines der zentralen Verkaufsargumente des Schweizer Tourismus ist die intakte Landschaft. Der Wintertourismus in den Berggebieten ist ausserdem durch die kürzeren Winter und die abnehmende Schneesicherheit stark vom Klimawandel betroffen. Es liegt somit im ureigenen Interesse des Tourismussektors, die nötigen Massnahmen einzuleiten, um die negativen Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels so klein wie möglich zu halten. Mit dem Netto-Null-Ziel wird ein ambitionierter Reduktionspfad eingeschlagen. In der Umsetzung ist der Tourismussektor darauf angewiesen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität der touristischen Leistungserbringer erhalten bleiben. Der indirekte Gegenvorschlag trägt den touristischen Bedürfnissen am meisten Rechnung und will durch eine pragmatische Lösung das Klima schützen und gleichzeitig auch die soziale Sicherheit und die ökonomischen Entwicklungsmöglichkeiten gewährleisten. Aus diesen Gründen empfiehlt der STV die Initiative und den direkten Gegenvorschlag zur Ablehnung.»*

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Geschäft des Bundesrates «Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen (ETIAS) und Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Reform des Visa-Informationssystems (VIS) sowie Änderung des AIG»
Die Kontrollen der Aussengrenzen des Schengen-Raums werden weiter verbessert und die Zusammenarbeit der nationalen Sicherheits- und Migrationsbehörden wird weiter verstärkt. Der Bundesrat hat diesbezüglich zwei Botschaften ans Parlament überwiesen. Die Vorlagen sind Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes, weshalb die Schweiz als assoziiertes Schengen-Mitglied an die Übernahme derselben gebunden ist.

«Der STV unterstützt die Vorlagen. Der Tourismussektor ist auf das Schengen-Abkommen angewiesen, welches auch die Teilnahme der Schweiz am Visaraum-Schengen regelt. Zudem ist ein sicheres Reiseland Schweiz beste Werbung für den Tourismus. Dank Schengen haben die Schweizer Sicherheitsbehörden neben dem «Visa Informationssystem» (VIS) auch Zugang zum «Schengener Informationssystem» (SIS II). Beide Datenbanken sind heute für die hiesige Polizei zentrale Fahndungssysteme. Das Verhältnis zur EU, das insbesondere seit dem Scheitern des Rahmenabkommens angespannt ist, darf zudem nicht noch zusätzlich belastet werden.»

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Geschäft des Bundesrates «Covid-19-Gesetz. Änderung (Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen)»
Mit der Rückkehr in die normale Lage per 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie übernommen. Dem Bund sollen aber weiterhin einzelne bewährte Instrumente zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen. Der Nationalrat hat in der Herbstsession die Verlängerung des Gesetzes bereits angenommen und auch die vorberatende Kommission empfiehlt die Vorlage zur Annahme.

«Der STV unterstützt die Weiterführung einiger Bestimmungen im Covid-19-Gesetz. Ein zentraler Pfeiler in der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ist ein einfacher und rascher Zugang zu Covid-19-Tests. Der STV kann derweil nicht nachvollziehen, weshalb die Bestimmungen zu Härtefällen für Unternehmen, Erwerbsausfallentschädigung, Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsentschädigung nicht verlängert werden sollen. Die Entwicklung der epidemiologischen Lage ist weiterhin mit zahlreichen Unbekannten behaftet. Es wäre weiterhin angezeigt die nötigen Instrumente in der Hand zu haben, um durch von behördlich verfügten Massnahmen beeinträchtigte Betriebe angemessen unterstützen zu können.»*

 

*Stellungnahme vom STV betreffend dem vorhergehenden Geschäft