Der Regierungsrat hat eine Verordnung erlassen, die die rückwirkende Reduktion der Tourismusabgabe für Hotel-, Parahotellerie- und Restaurationsbetriebe sowie für Anbieterinnen und Anbieter von gewinnorientierten touristischen oder auf Freizeit ausgerichteten Aktivitäten regelt.

Um die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe im Kanton zu entlasten, hat der Regierungsrat bereits im März beschlossen, die Rechnungen für die Tourismusabgaben 2019 zu sistieren und auf das zweite Halbjahr zu verschieben. Die Reduktion um die Hälfte der Abgabe soll helfen, finanzielle Einbussen der unter den Folgen von Covid-19 leidenden Betriebe teilweise aufzufangen, wie die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Donnerstag schrieb.

Die Massnahmen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie seien für die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe unterschiedlich hilfreich. Die Kurzarbeit trage zur Senkung der Lohnkosten bei, allerdings fielen weitere Fixkosten an, wie zum Beispiel für Miete oder Versicherungen, wie der Kanton weiter schreibt.

Durch die Reduktion der Tourismusabgaben 2019 entgehen dem Kanton Einnahmen von rund 140'000 Franken. Nicht reduziert wird die Abgabe für öffentliche Transportunternehmen und die Eigentümer und Nutzer von Ferienhäusern und -wohnungen zum Eigengebrauch. (sda)