Von Michael Fischer und Michael Heitmann, dpa

Für insgesamt fast 30 Länder mit besonders hohen Infektionszahlen oder besonders gefährlichen Virusvarianten gilt seit Sonntag eine Testpflicht vor der Einreise. Zu diesen Hochrisikogebieten zählen das Nachbarland Tschechien, die Urlaubsländer Portugal, Spanien und Ägypten sowie die USA. Die Tests werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums an den Flug- und Seehäfen systematisch kontrolliert. In den Grenzgebieten zu den EU-Nachbarstaaten und der Schweiz werden Einreisende stichprobenartig überprüft – das nennt man Schleierfahndung.

An der deutsch-tschechischen Grenze bildeten sich wegen der neuen Testpflicht am Sonntag teils lange Schlangen. Die deutsche Polizei berichtete am Nachmittag von etwa 500 Menschen am Übergang im bayerischen Schirnding (Landkreis Wunsiedel), an dem eine Teststation eingerichtet wurde. Der stellvertretende Bürgermeister der tschechischen Nachbargemeinde Cheb (Eger), Jiri Cerny, sagte der Deutschen-Presse-Agentur, bei Temperaturen unter null Grad betrage die Wartezeit zwei bis drei Stunden. Auch aus hygienischen Gründen sei die lange Warteschlange ungünstig.

Zur Frage, ob die Grenz-Pendler ein besonderes Risiko darstellten, sagte er nur: «Es ist heute wenig sinnvoll zu fragen, ob derjenige oder derjenige das Virus eingeschleppt hat.» Schätzungen zufolge gibt es zwischen 35'000 und 60'000 Tschechen, die in Deutschland arbeiten und regelmässig über die Grenze pendeln.

Für die Schleierfahndung in den Grenzgebieten zu den EU-Nachbarländern und der Schweiz setzt die Bundespolizei zunächst ihr dort vorhandenes Personal ein, das aber jederzeit verstärkt werden könne, wie Sprecher des Bundesinnenministeriums der dpa sagte. Neben der Bundespolizei würden auch die Polizeien der Länder Kontrollen vornehmen. «Die Bundespolizei ist gebeten worden, insbesondere bei den Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten von den eingeräumten Kontrollbefugnissen der Coronavirus-Einreiseverordnung umfassend Gebrauch zu machen», sagte der Sprecher.

Am grössten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main erfolgt die Überprüfung der Tests noch vor der eigentlichen Grenzkontrolle direkt an den Flugzeugen, wie die Bundespolizei mitteilte. Am Sonntag sollten davon 17 Flüge aus fünf Ländern betroffen sein.

Mit der Verschärfung der Einreiseregeln wird das grenzüberschreitende Reisen in Europa noch unattraktiver – was aber politisch auch gewollt ist. Bisher hatte die Bundesregierung bei der Einreise zwischen Gebieten mit besonders ansteckenden Virusvarianten und «normalen» Risikogebieten unterschieden. Seit Sonntag um Mitternacht gibt es drei Kategorien mit unterschiedlichen Test- und Quarantäneregeln:

– «Normale» Risikogebiete: Das sind Länder oder Regionen über einem Grenzwert (auch Inzidenz genannt) von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Das gilt derzeit für fast ganz Europa mit Ausnahme einzelner Gebiete in Griechenland, Finnland, Norwegen, Österreich und Dänemark. Weltweit sind mehr als 130 aller knapp 200 Länder ganz oder teilweise «normale» Risikogebiete.

– Hochinzidenzgebiete: Dazu gehören in der Regel Länder, die über einem Inzidenzwert von 200 liegen und damit deutlich höhere Infektionszahlen als Deutschland (111) haben. In diese Kategorie fallen neben den bereits genannten Staaten Albanien, Andorra, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Iran, Israel und die Palästinensischen Gebiete, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Mexiko, Montenegro, Nordmazedonien, Panama, Serbien, Slowenien und die Vereinigten Arabischen Emirate.

– Virusvarianten-Gebiete: Das sind Gebiete, in denen hochansteckende Mutationen des Coronavirus aufgetreten sind. Bisher fallen Grossbritannien, Irland, Südafrika und Brasilien in diese Kategorie.

Reisende aus «normalen» Risikogebieten müssen sich spätestens 48 Stunden nach Einreise in Deutschland auf Corona testen lassen. Zudem müssen sie zehn Tage in Quarantäne, können sich davon allerdings durch einen zweiten negativen Test ab Tag fünf vorzeitig befreien lassen. Der Unterschied bei den Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten ist die Testpflicht höchstens 48 Stunden vor Einreise. Ausserdem gibt es für die Gebiete mit erhöhtem Risiko weniger Ausnahmen bei der Quarantäne. Das regeln aber die einzelnen Bundesländer. (sda dpa og)