Die Luzerner Skigebiete können pünktlich auf die Winterferien den Tagesbetrieb aufnehmen. Der Luzerner Regierungsrat hat die Einschränkungen gelockert, die er wegen der Coronaviurs-Pandemie erlassen hatte.

Das Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement habe beschlossen, dass die Wintersportgebiete den Betrieb ihrer Ski- und Sessellifte sowie ihrer Skipisten von 8. bis 28. Februar täglich weiterführen können, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Auch alle Pisten und Freeride-Abfahrten dürfen geöffnet werden. Seit Anfang Januar war im Kanton Luzern nur der Wochenendbetrieb erlaubt.

Die Lockerung ist bis Ende Februar begrenzt, weiterhin gelten auch Kapazitätsbegrenzungen, wie es in der Mitteilung heisst. Geschlossen bleiben Schlittelwege. In Gondeln müssen die Fenster und auf Sesselliften die Windschutzklappen nach Möglichkeit immer offen sein.

Die Lockerung sei möglich, weil die epidemiologische Lage momentan relativ stabil sei und die Schutzkonzepte in den Wintersportgebieten korrekt umgesetzt würden, heisst es weiter.

In Sörenberg, dem grössten Luzerner Skigebiet, zeigte sich Tourismusdirektorin Carolina Rüegg gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF erleichtert über diesen Entscheid: «Wir sind froh, dass wir nun wieder an sieben Tagen geöffnet haben können.» Und dass nun wieder «normale Einnahmen» generiert werden können. Somit sei die Lage nicht ganz so katastrophal, wie befürchtet. Sie glaube aber dennoch nicht, dass das Skigebiet nun überrannt werde.

Lockerungen in Schwyz
In den Restaurants in den Luzerner Skigebieten darf weiterhin nicht konsumiert werden. Es stehen jedoch Take-Away-Angebote zur Verfügung, Sitzplätze dürfen die Restaurants für ihre Gäste keine anbieten.

Im Kanton Schwyz hingegen ist ab kommendem Freitag die Verpflegung auf Terrassen im Aussenbereich möglich, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Pro Tisch dürfen jedoch maximal vier Personen sitzen. Eine Ausnahme gilt für Familien mit mehr Kindern. Zudem muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen eingehalten werden und es gilt die Maskentragepflicht bis zum Absitzen am Tisch. Das Betriebspersonal soll diese Massnahmen überprüfen.

Gleich wie im Kanton Luzern bleibt das Alkoholverbot auch im Kanton Schwyz in Kraft. Ebenfalls ab Freitag dürfen im Kanton Schwyz Snow- und Funparks öffnen, und die Vermietung von Sportartikeln ist auch sonntags wieder möglich. (sda/npa)