Der Nationalrat hält an seinem Entscheid fest, den Vorrang von Mindestlöhnen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) gesetzlich zu verankern. An seiner heutigen Sitzung hat er zudem die vom Ständerat ergänzte Besitzstandsregel angenommen. Damit sind Lohnsenkungen in den Kantonen Genf und Neuenburg ausgeschlossen.
HotellerieSuisse begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Mit der Einigung von National- und Ständerat ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Motion Ettlin erfolgt.
Rechtsunsicherheit bleibt Thema
Eine Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte vorgeschlagen, den Vorrang sozialpartnerschaftlich festgelegter Mindestlöhne auf zwei Jahre zu befristen. Danach wäre wieder der kantonale Mindestlohn zur Anwendung gekommen.
Aus Sicht von HotellerieSuisse hätte dieser Vorschlag die bestehenden Rechtsunsicherheiten nicht beseitigt. Zudem wäre die Motion Ettlin damit faktisch nicht umgesetzt worden.
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Druck auf die Sozialpartnerschaft
Kantonale und kommunale Vorstösse setzen die Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Die Arbeitsbedingungen entwickeln sich immer stärker auseinander, wodurch der Nutzen allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsverträge infrage gestellt wird.
Im Kanton Waadt wird am 14. Juni über eine Mindestlohn-Initiative ohne Ausnahmen für ave GAV abgestimmt. Im Wallis dürfte eine ähnliche Vorlage gegen Ende des Jahres vors Volk kommen. Auch im Kanton Jura wurde eine neue Mindestlohn-Initiative lanciert, obwohl dort bereits ein kantonaler Mindestlohn gilt.
Klare Leitplanken gefordert
Für HotellerieSuisse ist die erzielte Einigung deshalb von grosser Bedeutung. Der Verband fordert klare gesetzliche Leitplanken, damit sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Lösungen nicht zunehmend infrage gestellt werden. Die Gesetzesänderung schaffe die notwendige Klarheit, ohne bestehende kantonale Mindeststandards zu verletzen.
Stimmt das Parlament der Vorlage am 19. Juni in der Schlussabstimmung zu, wäre weiterhin ein Referendum möglich. HotellerieSuisse erachtet einen solchen Schritt angesichts des gefundenen Kompromisses und der Bedeutung für die Sozialpartnerschaft als schwer nachvollziehbar. (mm)