Mit der Erstellung einer Mehrjahresplanung ab 2019 soll die konkrete Umsetzung der in der Charta vereinbarten Grundsätze sichergestellt werden. Die Entwicklung der Rigi, insbesondere die Zunahme der touristischen Nutzung, wird auf und um den Berg intensiv diskutiert. Vor Jahresfrist fand der erste Runde Tisch zum Thema «Nachhaltige Entwicklung auf der Rigi» statt. Die beteiligten Organisationen entschieden, gemeinsam in einem strukturierten Dialog eine zukunftsorientierte Lösung anzustreben.

Zu diesem Zweck wurde eine elfköpfige Arbeitsgruppe formiert, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der Rigi Bahnen AG, RigiPlus AG, IG Rigi Kaltbad-First, Verein «Ja! zu Regina Montium» (vormals Rigi-Petitionäre), Pro Rigi, Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee, Hotellerie, Unterallmeind Korporation Arth und den Gemeinden Weggis und Vitznau.

Ab 1. Januar 2019 gültig
Am zweiten Runden Tisch, welcher am 21. November 2018 in Weggis stattgefunden hat, wurde die Charta den Rigi-Organisationen vorgestellt und diskutiert.
Am Tisch wurden die Grundsätze und der Wortlaut der Charta erläutert und die Erwartungen daraus bestätigt. Konkret wurde unter aktiver Beteiligung der Anwesenden über das Vorgehen zur Erstellung eines Entwicklungsplans entschieden. Diese Mehrjahresplanung wird wichtige Projekte abbilden und diese mit Messgrössen und Zielwerten für ein Nachhaltigkeits-Monitoring versehen. Betroffene und Beteiligte werden frühzeitig über anstehende Projekte informiert und es wird sichergestellt, dass für grössere Vorhaben die wichtigsten Anspruchsgruppen frühzeitig in den Entwicklungsprozess einbezogen werden.

Im Rahmen des Anlasses wurden auch alle bisher nicht beteiligten Personen und Organisationen – auch ausserhalb des Runden Tisches – eingeladen, die Charta zu unterschreiben. Die feierliche Unterzeichnung der Charta erfolgt dann Mitte Januar 2019 auf Rigi-Kulm, mit rückwirkender Inkraftsetzung per 1. Januar 2019.

Entwicklung der Rigi bis 2030 geregelt
Die Charta regelt Grundsätze zur Entwicklung auf der Rigi in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Die unterzeichnenden Parteien erklären darin, sich für den Schutz des ökologischen und kulturellen Erbes, der wirtschaftlichen Entwicklung und einer hohen Lebensqualität der Bevölkerung auf der Rigi zu engagieren. Weiter definiert die Charta die Verbindlichkeit und die zukünftige Zusammenarbeit aller involvierten Akteure am Berg.

Die Ziele der Charta sind verbindlich für die Unterzeichnenden und sollen den Wert der Rigi als Natur- und Landschaftsraum sowie als Freizeit- und Erholungsraum für die lokale Bevölkerung, Gäste sowie zukünftige Generationen stärken. Die Charta Rigi 2030 bildet den normativen Rahmen, mit dem die grundsätzliche Entwicklung auf der Rigi bis ins Jahr 2030 geregelt wird. (htr)


Die Charta Rigi 2030

Verpflichtung zu einem schonungsvollen Umgang mit der Rigi
Wir, die Unterzeichnenden, beschliessen die Charta Rigi 2030. Wir engagieren uns für den Schutz des ökologischen und kulturellen Erbes, die moderate wirtschaftliche Entwicklung und eine hohe Lebensqualität der Bevölkerung der Rigi. Wir verpflichten uns für eine nachhaltige Entwicklung, die auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft Rücksicht nimmt.

Rigi als Natur-, Landschafts- und Erholungsraum stärken
Die Ziele der Charta sind verbindlich und sollen den Wert der Rigi als Natur- und Landschaftsraum sowie als Freizeit- und Erholungsraum für die lokale Bevölkerung, Gäste sowie künftige Generationen stärken. Sie sind darauf ausgerichtet, der Rigi – der Königin der Berge – mit ihren landschaftlichen und kulturellen Werten besonders Sorge zu tragen und eine qualitative Entwicklung zu ermöglichen.

Qualitäten der Rigi bewahren und weiterentwickeln
Die Bewahrung und Weiterentwicklung des Kulturerbes, der Geschichte der Rigi, der nachhaltigen Raumplanung, der Architektur, der ökologischen Werte, der touristischen Angebote, der wirtschaftlichen Prosperität, der kleinregionalen Eigenheiten, die Einheimischen wie Gästen ein Gefühl von Identität und Kontinuität vermitteln, sind ebenso verbindliche Ziele, wie die künftige Gestaltung des Lebensraums Rigi nach umweltschonenden, ökonomischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten.

Landschaftsqualität erhalten und stärken
Die Charta versteht Landschaft als umfassenden Begriff, der sowohl den Naturraum als auch die vom Menschen gestalteten und genutzten Räume erfasst. Ziel ist es, die Landschaftsqualitäten der Rigi – wie sie unter anderem im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung formuliert sind – zu erhalten, zu stärken und in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Anspruchsgruppen weiterzuentwickeln.

Die Rigi – Gebirgszug in einer Seenlandschaft
Der Geltungsbereich der Charta umfasst den Landschaftsraum der Gemeinden und Bezirke rund um die Rigi, zwischen dem Schwyzer Talkessel und dem Vierwaldstätter-, Zuger-und Lauerzersee. Die Siedlungsgebiete (Bauzonen) am Gebirgsfuss sind davon ausgenommen.

Rigi 2030
Als zeitlicher Horizont der Charta wird das Jahr 2030 festgelegt. Die Charta tritt mit der Unterzeichnung der Schlusserklärung in Kraft.

Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung der Rigi

Umwelt

  • Natur- und Lebensräume: Wir schützen und erhalten die vielfältige, naturnahe Landschaft. Dies stellen wir insbesondere sicher durch die Einhaltung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Schutzmassnahmen, die Schaffung von Ruhe- und Schutzzonen für Fauna und Flora sowie die örtliche Konzentration von Infrastrukturen in klar definierten Erlebnisräumen.
  • Biodiversität: Wir schützen die artenreiche Flora und Fauna der Rigi und fördern mit gezielten Massnahmen die Biodiversität.
  • Energie: Wir setzen uns für eine energieautarke Rigi ein. Wir minimieren konsequent den Energieverbrauch und nutzen, wenn immer möglich, erneuerbare Energiequellen der Rigi (Holz- und Sonnenenergie).
  • Klima: Wir setzen uns für eine klimaschonende Entwicklung der Rigi ein und fördern C02-Reduktionsmassnahmen. Wir setzen uns für verbindliche Reduktionsziele ein.
  • Wasser: Wir tragen Sorge zu unseren Wasserressourcen und engagieren uns für eine nachhaltige Sicherstellung von Trinkwasser.
  • Abfall: Wir vermeiden Abfall, reduzieren die Abfallmenge und führen entstandenen Abfall der Wiederverwertung zu. Wir sorgen für eine saubere Rigi.

Wirtschaft

  • Positionierung: Wir positionieren uns als nachhaltige touristische Destination. Angebote: Wir schaffen ressourcenschonende, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Angebote. Wir fördern entsprechende Leuchtturmprojekte mit authentischen Erlebnissen, mit denen auch die lokale Innovationskraft zur Geltung gebracht werden kann.
  • Gäste: Wir diversifizieren unsere Zielgruppen und Märkte und achten auf einen ausgewogenen Gästemix. Wir fördern einen massvollen Tourismus auf der Rigi und dessen Akzeptanz in der Bevölkerung.
  • Infrastruktur: Wir fördern nachhaltige Infrastrukturen für die Bedürfnisse der Gäste und Bevölkerung. Wir begrenzen die Infrastrukturen auf den absolut notwenigen Raum. Nicht mehr benötigte Bauten werden zurückgebaut.
  • Regionale Wertschöpfungskreisläufe: Wir fördern einen regionalen Wirtschaftsraum, welcher lokales Unternehmertum ermöglicht und vielfältige Arbeitsplätze schafft.
  • Land- und Forstwirtschaft: Wir unterstützen eine nachhaltige und vielfältige Land- und Forstwirtschaft und nutzen Synergien mit dem Tourismus beim Verkauf und der Promotion von regionalen Produkten.

Gesellschaft

  • Lebensraum: Wir fördern eine lebendige Rigi mit einem attraktiven Dorfleben und hoher Lebensqualität, und sorgen u.a. mit ausgewiesenen Ruhezonen für ein konfliktfreies Miteinander von Touristen und Einheimischen.
  • Kulturerbe: Wir schaffen, erhalten und pflegen das materielle und immaterielle kulturelle Erbe der Rigi und fördern damit eine regionale Identität und Baukultur. Mit einer grundlegenden Qualitätsorientierung leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer hohen Landschaftsqualität im bebauten und unbebauten Raum.
  • Erreichbarkeit: Wir sichern die gute Erreichbarkeit der Rigi für die Gäste und die Bevölkerung in klar definierten Räumen. Versorgung: Wir stellen die Versorgung auf der Rigi sicher und setzen uns für die Erhaltung der lokalen Strukturen am Berg ein.
  • Wissensvermittlung: Wir fördern die Forschung und Wissensvermittlung in Bezug auf das Natur- und Kulturerbe der Rigi.
  • Mitwirkung: Wir sorgen dafür, dass die Bevölkerung und alle wichtigen Anspruchsgruppen im Rahmen von demokratischen und partizipativen Prozessen in Entscheidungen miteinbezogen werden.

Verbindlichkeit und Zusammenarbeit

Die Charta Rigi stellt eine Selbstverpflichtung der Unterzeichneten dar. Sie ist ein Bekenntnis und Abkommen und konkretisiert die Vision der nachhaltigen Entwicklung für die Rigi. Ihr kommt keine eigene Rechtsverbindlichkeit im Sinne eines durchsetzbaren Gesetzes zu. Sie ist als Handlungsmaxime zu verstehen, die gemeinsam vereinbarte Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung der Rigi festhält. Alle Entscheidungen haben sich dabei im Minimum an den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu orientieren, können aber im Sinne einer Selbstverpflichtung darüber hinausgehen.

Die Charta bildet den normativen Rahmen und die Grundlage für einen konkreten Entwicklungs-, Projekt- und Massnahmenplan. Folgende Instrumente stellen die Verbindlichkeit und die Messbarkeit der Zielerreichung sicher:

• Entwicklungsplan mit aus der Charta abgeleiteten messbaren Zielen, Zielwerten und räumlichen Festlegungen.
• Regelung von Projektentwicklungen und konkreten Massnahmen im Rahmen des auf die Charta abgestimmten Entwicklungsplans.
• Kontinuierliche Messung und regelmässiges Monitoring der Umsetzung der Charta auf der Basis des Entwicklungsplans sowie regelmässige Berichterstattung.

Die Zusammenarbeit basiert auf dem Grundsatz der demokratischen und partizipativen Mitwirkung unter Einbezug aller relevanter Anspruchsgruppen. Sie ist geprägt durch einen offenen, ehrlichen und transparenten Umgang. Die involvierten Akteure verhalten sich stets respektvoll und tragen zu einer konstruktiven Lösungsfindung bei. Die Kultur der Zusammenarbeit ist gekennzeichnet durch die Bereitschaft sämtlicher Akteure zu einer gemeinsamen Lösungsfindung beizutragen.

Die konkrete Form der Zusammenarbeit wird wie folgt geregelt:

Charta: Alle vier Jahre (erstmals 2020) erfolgt eine Überprüfung und Anpassung durch die unterzeichnenden Anspruchsgruppen.

Entwicklungsplan: Der Entwicklungsplan dient der Konkretisierung der Charta und beinhaltet:
• Darstellen der aktuellen Situation (Grundlagen)
• Mehrjahresplanung der Entwicklungsräume
• Strategische Leuchtturmprojekte
• Konkrete Messgrössen und Zielwerte als Basis für das Monitoring

Der Entwicklungsplan hat eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren, abgestimmt auf die Gültigkeitsdauer der Charta. Zusätzlich erfolgt eine jährliche Überprüfung der Umsetzung.

Projektentwicklungen: Die konkrete Entwicklung von Projekten richtet sich nach der Charta und dem Entwicklungsplan und umfasst folgende Merkmale:
• Frühzeitige Information der Anspruchsgruppen über die geplanten Projekte.
• Angemessener Einbezug der Anspruchsgruppen im Rahmen der Ideenfindung sowie der Entwicklung von Grob- und Detailkonzepten abhängig von konkreten Projekten.

Rigi-Konferenz: Jährliche Veranstaltung («Rigi-Konferenz») zur Information und Berichterstattung sowie zur Diskussion von aktuellen Themen und der Vorstellung von Projekten.

Die Zusammenarbeit und die zuständigen Gremien werden im Rahmen des Entwicklungsplans weiter konkretisiert.