So könne die durch die Coronamassnahmen reduzierte Sitzplatzzahl im Inneren der Lokale teilweise kompensiert werden, teilte der Luzerner Stadtrat am Montag mit. Er sieht ein «rasches, unbürokratisches Verfahren» vor.

Die Corona-Krise treffe die Gastrobranche hart, schreibt der Stadtrat weiter. Regelungen wie vorgerückte Sperrstunde oder Beschränkung der Gruppengrösse stellten verschärfte Umstände dar. Zudem verzichteten viele Leute wegen der hohen Infektionszahlen auf einen Besuch in Restaurants, Bars oder Cafés.

Gastrobetriebe der Stadt Luzern dürfen nun also während der Wintermonate ihre Boulevardflächen durch geeignete Überdachungen, Verglasungen oder Zelte besser nutzbar machen und Gäste im Winter draussen etwas komfortabler bewirten.

Übliches Bewilligungsverfahren fällt weg
Bislang hatte der Stadtrat keine solchen zusätzlichen Elemente erlaubt, um Nutzungskonflikte etwa mit Anwohnern zu vermeiden. Dies ändert er nun für einen befristeten Zeitraum – bis spätestens 31. März 2021.

Damit die Gastrobranche ihre Aussenbauten schnellstmöglich realisieren kann, will der Stadtrat auf das sonst übliche Baubewilligungsverfahren verzichten. Alle Vorhaben müssten jedoch schriftlich bei der zuständigen Abteilung Stadtraum und Veranstaltungen beantragt werden, heisst es weiter.

Ende September hatte der Stadtrat verkündet, dass Restaurants und Cafés ihre Aussensitzplätze bis Ende 2021 grosszügig und unkompliziert erweitern können. Damit verlängerte er seine wegen der Coronapandemie gelockerte Gastropolitik. (sda)