Der Wirteverband Gastrosuisse hat die Versicherungsunterlagen von zwanzig Mitgliedsbetrieben durch die Anwälte überprüfen lassen. Das Ergebnis sei, dass die Versicherungen Leistungen wegen des Coronavirus ausschütten müssten, sofern der Betrieb eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, so der Verband.

Die Wirte greifen in einer Mitteilung namentlich die Versicherer AXA, Helvetia und Generali an. Diese weigerten sich oftmals, Leistungen zu erbringen. Sie verwiesen dabei auf das Kleingedruckte und versuchten, die Versicherungsbestimmungen zulasten ihrer Kunden zu interpretieren, argumentiert der Verband.

Man werde diese Gesellschaften jetzt zu Verhandlungen auffordern, um eine Lösung für die Branche zu finden, heisst es weiter.

Bis auf Weiteres rate der Verband seinen Mitgliedern, keine neuen Versicherungen bei diesen drei Instituten abzuschliessen und erwäge sogar, den Mitgliedern den Abzug ihrer Portfolios bei den genannten Versicherern zu empfehlen.

Um eine derzeit laufende Abklärung des Ombudsmannes für Versicherungen nicht zu beeinträchtigen, der Wirteverband seine Rechtsabklärung erst nach Vorliegen von dessen Bericht publizieren, hiesst es in der Mitteilung weiter.

Versicherer wehren sich
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP wehren sich die an den Pranger gestellten Versicherer gegen die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Im Unterschied zu einer lokal beschränkten Epidemie habe eine globale Pandemie nicht abschätzbare Auswirkungen, schreibt die Axa. Allfällige Kosten dafür seien nicht kalkulierbar und daher nicht versicherbar.

Als die Epidemiedeckungen mit den Betrieben abgeschlossen wurden, sei daher das Pandemie-Risiko aus den entsprechenden Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen worden, so die Axa weiter. Vielmehr sei der Zweck der Epidemieversicherung, Betriebe gegen die Folgen eines zeitlich und lokal begrenzten Ausbruchs eines Krankheitserregers zu schützen.

Laut Axa geht es in Epidemieversicherungen um Ereignisse, die begrenzte Kosten mit sich bringen. Einem Gastrobetrieb werde etwa Schutz vor Salmonellenvergiftungen geboten. Für diesen Schutz seien die Prämien tief. Die Corona-Schäden stünden denn auch in keinem Verhältnis zu den bezahlten Prämien und würden zu Lasten des Versicherungskollektivs gehen, argumentiert Axa.

Ähnlich tönt es bei der Helvetia: Versichert seien die Betriebe mit Epidemieversicherungen vor Betriebsschliessungen wegen Salmonellenbefalls, Schädlingen oder einem Norovirus-Ausbruch. Diese Risiken seien zeitlich und örtlich begrenzt, während Pandemien nur sehr beschränkt versicherbar seien. Auch Helvetia hat daher das Thema Pandemie in den Verträgen explizit ausgeschlossen.

Um das nicht versicherbare Pandemie-Risiko in der Schweizer Wirtschaft künftig besser abfedern zu können, unterstützt Axa derweil die Lancierung einer Poollösung in Form einer Public-Private-Partnership. Ein solches Konstrukt kenne die Schweiz bereits für andere von einzelnen Versicherungen nicht versicherbaren Risiken wie dem Nuklearpool oder dem Elementarschadenpool. (awp/sda)