Im vergangenen Jahr hatte EU-Justizkommissarin Vera Jourova Airbnb gerügt, dass die Buchungsplattform weder die Preise schlüssig aufführt, noch klar ausweist, ob es sich um eine privat oder professionell vermittelte Wohnung handelt.

Am Donnerstag teilte die EU in Brüssel mit, dass Airbnb inzwischen auf die Kritik reagiert habe. «In diesen Sommerferien werden die Europäer genau das bekommen, was sie sehen, wenn ihren Urlaub buchen», so die Justizkommissarin. So würde bereits bei der Suche den Nutzern nun der vollständige Preis angezeigt, inklusive Gebühren der Plattform und andere Kosten, wie etwas Reinigungs- und Serivcezuschläge oder lokale Kosten.

Ebenso sei nun auch klar zu erkennen, von wem die Wohnung offeriert werde. Zudem habe das US-Unternehmen die Möglichkeiten verbessert, Streitigkeiten wegen der Dienstleistung zu schlichten und bei Rechnungen eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Es seien auch Passagen aus den Allgemeinen Geschäftsbedinungen von Airbnb entfernt worden, die den Nutzer gegenüber dem Anbieter rechtlich benachteiligten. Ausserdem räumt Airbnb künftig den Verbrauchern das Recht ein, Berufung einzulegen zu können, wenn gegen dessen Entscheidung das Unterkunftsvermittlungsportal eine Buchung storniert oder den Vertrag gekündigt hat.

Deutlich gemacht wird nun auch, dass Konsumenten das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen.  Die Plattform wahrt neu auch das Recht ihrer Nutzer, einen Gastgeber im Schadensfall zu verklagen.(htr/sda)