Schweizer Beherbergungsbetriebe sollen auch nach 2027 einen tieferen Mehrwertsteuersatz anwenden können. Der Bundesrat beantragt dem Parlament wie verlangt eine bis 2035 befristete Weiterführung des Sondersatzes. Inhaltlich lehnt er das Vorhaben jedoch weiterhin ab.[RELATED]

Parlament fordert Verlängerung
Noch bis Ende 2027 gilt für Beherbergungsbetriebe ein Mehrwertsteuersatz von 3,8 Prozent. Der Normalsatz liegt bei 8,1 Prozent. Das Parlament forderte, den tieferen Satz auch nach 2027 weiterzuführen. Die Mehrheit in den Räten begründete dies mit der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus.

Der Bundesrat hält dagegen. Bei einer Verlängerung entgingen dem Bund laut seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft jährlich schätzungsweise rund 300 Millionen Franken an Einnahmen. Dieser Betrag müsste wegen der Schuldenbremse anderweitig kompensiert werden.

Bundesrat bleibt skeptisch
Damit der Hotel-Sondersatz als Fördermassnahme für eine einzelne Branche regelmässig politisch überprüft werden kann, schlägt der Bundesrat erneut eine Befristung vor, diesmal bis Ende 2035. Nach seiner Einschätzung sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Sondersatz heute nicht mehr gegeben.

Deshalb verzichtet er darauf, dem Parlament die Vorlage zur Annahme zu empfehlen. Zudem verweist der Bundesrat auf die positive Entwicklung des Tourismus. Auch eine Minderheit in den Räten vertrat die Ansicht, Hotelbetriebe müssten nicht länger über die Mehrwertsteuer begünstigt werden.

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsbetriebe wurde 1996 befristet eingeführt, mit Blick auf die damals kriselnde Branche. Seither wurde er sechsmal verlängert. (keystone-sda)

Stellungnahme HotellerieSuisse
HotellerieSuisse begrüsst, dass der Bundesrat die Botschaft ans Parlament verabschiedet hat, um die lückenlose Fortsetzung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2028 sicherzustellen. Der Verband zeigt sich zuversichtlich, dass das Parlament die vorgeschlagene Verlängerung um acht Jahre unterstützt und damit den Tourismus stärkt, auch wenn der Bundesrat eine Verlängerung ablehnt.

Das Parlament habe sich bereits klar positioniert und anerkannt, dass der reduzierte MWST-Satz eine wichtige Massnahme für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus sei. Eine entsprechende Regelung bestehe in ganz Europa. Ohne Sondersatz wäre die Schweizer Hotellerie gegenüber ihren Hauptkonkurrenten benachteiligt.

Der Schweizer Franken bleibe gegenüber anderen Währungen sehr stark. Dadurch werde die Schweiz insbesondere für europäische Gäste sehr teuer. In diesen unsicheren Zeiten sei es nicht der richtige Zeitpunkt, den Standort Schweiz zu schwächen.

Der Vorschlag des Bundesrates sei zudem moderat und begrenze den Sondersatz auf acht Jahre, auch wenn sich HotellerieSuisse eine dauerhafte Verankerung gewünscht hätte.