Vom 2. bis zum 20. Juni fand die Sommersession statt. Gleich mehrere wichtige Entscheide sind zu Gunsten der Beherbergungsbranche ausgefallen. So will der Nationalrat, dass sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlöhne kantonalen Mindestlöhnen vorgehen. Er stärkt damit die Sozialpartnerschaft. Zudem will die grosse Kammer den Selbständigkeits-Status nicht anpassen. Die Vorlage hätte die Fairness auf dem Arbeitsmarkt gefährdet. 

Bewährte Sozialpartnerschaft wird weiterhin gestärkt 
Der Nationalrat hat sich für einen Vorrang von Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen vor kantonalen Mindestlöhnen ausgesprochen. «Der Entscheid des Nationalrats ist ein starkes Bekenntnis zur gelebten Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Dass ausgehandelte Lösungen aus der Branche Vorrang haben, stärkt unser bewährtes System und gibt Planungssicherheit», sagt Christan Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse. [RELATED]

In einer breiten Allianz, die 28 Wirtschafts- und Branchenverbände umfasst, hat sich HotellerieSuisse für dieses Anliegen eingesetzt. Die Regelung stärke die Sozialpartnerschaft, indem sie sicherstelle, dass die durch Sozialpartner ausgehandelten Mindestlöhne auch dann allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn sie unter kantonalen Mindestlöhnen liegen.

Für die Beherbergungsbranche bedeute dies Rechtssicherheit, Planungskontinuität und den Erhalt branchenspezifischer Lohnvereinbarungen. Gleichzeitig verhindere der Bund mit der Wahrnehmung seiner Gesetzgebungskompetenz eine Zersplitterung der Arbeitsbedingungen durch uneinheitliche kantonale oder kommunale Regelungen.

Die Vorlage trage zur Kohärenz im nationalen Wirtschaftsraum bei und wahre den Anreiz zur Aus- und Weiterbildung. Das sei ein entscheidender Faktor im Kampf gegen den Fachkräftemangel, so HotellerieSuisse.

Nationalrat stoppt Plattform-Vorlage 
HotellerieSuisse begrüsst zudem den Nichteintretensentscheid zur Parlamentarischen Initiative  «Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen». Die geltende Rechtslage zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit habe sich bewährt und gewährleiste Rechtssicherheit für Betriebe mit klassischem Anstellungsverhältnis – wie sie in der Beherbergungsbranche dominieren, heisst es weiter.

Eine einseitige Betonung des Parteiwillens hätte dazu geführt, dass Beschäftigte ohne ausreichende soziale Absicherung in die Scheinselbständigkeit gedrängt worden wären. Das gefährde nicht nur den sozialen Schutz, sondern auch die Wettbewerbsfairness: Plattformmodelle mit niedrigen Sozialabgaben hätten einen strukturellen Vorteil gegenüber Betrieben mit Gesamtarbeitsverträgen und klaren Anstellungsbedingungen gehabt. 

Mehr Transparenz bei bargeldlosen Zahlungen 
Das Parlament hat ausserdem die Motion «KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel» angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für mehr Transparenz bei Händlergebühren zu schaffen.

Insbesondere KMU sollen künftig nachvollziehen können, wie sich die Gebühren von bargeldlosen Zahlungen zusammensetzen. Laut HotellerieSuisse ein wichtiger erster Schritt für mehr Wettbewerb, klare Kostenstrukturen und die Stärkung der Verhandlungsmacht von Betrieben im bargeldlosen Zahlungsverkehr. (mm)

Sessionsrückschau
Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften. Die ausführliche Stellungnahme von HotellerieSuisse zu allen branchenrelevanten Geschäfte der Sommersession 2025 finden Sie auf der Website des Verbandes.

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