Die am Sonntag mit 61 Prozent Ja-Stimmen angenommene neue Bau- und Zonenordnung (BZO), beinhaltet die Schaffung einer Tourismuszone am Luzerner Seebecken.

Die Auflage für die Zone fordert von acht Hotel- und zwei gastronomischen Betrieben sowie dem Kursaal-Casino, dass sie nur noch 20 Prozent ihrer Fläche für Wohn- und Arbeitszwecke umnutzen dürfen, und dass das Erdgeschoss der Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Damit will die Stadt sicherstellen, dass die klassischen Hotelanlagen als Nobelherbergen erhalten bleiben. 

Nun reicht eines der betroffenen Häuser, das Grand Hotel Eden, bei der Stadt Luzern eine Verwaltungsbeschwerde gegen die BZO ein, wie das Schweizer Fernsehen SRF in einem Beitrag von Montag berichtet.

Die Beschwerde des 4-Sterne-Betriebes richtet sich gegen die in der BZO enthaltene die Tourismuszone und deren Auflagen. Sie schränke die unternehmerischen Freiheiten zu stark ein, wie Verwaltungsratspräsident Stephan Wey auf Anfrage des Regionaljournals Zentralschweiz von SRF sagt.

Rechtsgleichheit missachtet
Ein Rechtsgutachten, das von den Hotelverantwortlichen in Auftrag gegeben wurde, sei zum Schluss gekommen, dass mit der Tourismuszone das Gebot der Rechtsgleichheit missachtet werde. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb einzelne Hotels den Einschränkungen der Tourismuszone unterliegen, während andere keine Nutzungsbeschränkungen auferlegt erhielten, hält Wey weiter fest.

Von der Zone betroffen sind neben dem Grand Hotel Europe die drei Hotels Seeburg, Hermitage und das Château Gütsch, die bisher schon in einer Sonderzone für Hotels und Restaurants eingeteilt waren. Dazu kommen noch die Hotels Europe, Montana, National, Palace, Schweizerhof, das Schlössli Utenberg, das Kursaal-Casino und das Seerestaurant Tivoli.

Bereits vor der Abstimmung vom Sonntag hatten einige dieser Betriebe, angekündigt, eine Beschwerde gegen die Auflagen der Tourismuszone einzureichen. (npa)