Die Gemeinde-Initiativen «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» in Interlaken und Matten bleiben gültig. Der Regierungsstatthalter hat die Beschwerden dagegen abgewiesen. [RELATED]

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann weiter ans Verwaltungsgericht gezogen werden. Vergangenen Frühling beschlossen die Gemeinderäte von Interlaken und Matten, dass die Initiativen gültig sind. Dagegen erhoben in Interlaken über vierzig natürliche und juristische Personen, in Matten eine Privatperson, Beschwerde.

In Interlaken argumentierten die Beschwerdeführenden unter anderem damit, dass die Initiative gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit verstosse. Darüber hinaus sei sie nicht mit dem übergeordneten Recht des Bundes, namentlich mit der Eigentums- und der Wirtschaftsfreiheit, vereinbar.

Weil gemäss einem Grundsatzentscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern von 2021 in Wahl- und Abstimmungssachen nur Stimmberechtigte beschwerdeberechtigt sind, trat der Regierungsstatthalter im Fall von Interlaken nur auf vier Beschwerden ein.

Im Zweifel für die Volksrechte
Er kam zum Schluss, dass die Initiative trotz offener Fragen zur Planbeständigkeit nicht als ungültig zu erklären sei. Im Zweifel sei zugunsten der Volksrechte zu entscheiden. Zudem lasse der Initiativtext genügend Spielraum, um eine rechtmässige Umsetzung sicherzustellen.

In Matten hatte die beschwerdeführende Person moniert, der Beschluss des Gemeinderates zur Gültigkeit der Initiative hätte im amtlichen Anzeiger publiziert werden müssen, bevor er der Gemeindeversammlung unterbreitet wurde. Diese Notwendigkeit verneint der Statthalter laut Mitteilung.

Mit den Initiativen, für die die SP 2024 Unterschriften gesammelt hatte, soll die Kurzzeitvermietung von Wohnraum an Touristen eingeschränkt werden.

Die stark auf Tourismus ausgerichtete Region bekommt auch die negativen Auswirkungen der Plattformökonomie zu spüren. So finden beispielsweise Einheimische immer weniger bezahlbaren Wohnraum. Demgegenüber wehren sich Anbieter solcher Wohnungen dagegen, dass ihr lukratives Geschäftsmodell eingeschränkt werden soll. 

Städtische Initiative will Airbnb in Zürich einschränken
Auch in Zürich ist die Kurzzeitvermietung ein Thema:  SP, AL und Grüne haben in Zürich ihre städtische Initiative gegen Business Apartments und Airbnb eingereicht. Die Initiative fordert strengere Regeln für kurzzeitig vermietete Wohnungen.

Die Initiative wurde mit rund 4000 Unterschriften eingereicht, wie das Initiativkomitee mitteilt. Kern der Initiative ist ein Verbot, Wohnraum in der Stadt Zürich an mehr als 90 Tagen pro Jahr kurzzeitig zu vermieten.

Laut den Initianten werden in der Stadt Zürich schätzungsweise 7000 Wohnungen kurzzeitig vermietet. Allein auf Airbnb sollen über 2500 Wohnungen angeboten werden. Hinzu kommen rund 4700 Business Apartments von kommerziellen Anbietern. Dadurch werde die Wohnungsnot in Zürich verschärft.

Als Nächstes wird sich der Zürcher Stadtrat mit der Initiative beschäftigen, anschliessend der Gemeinderat. Das letzte Wort werden die Stimmberechtigten haben.

Die Initiative ist nicht der erste Versuch, Airbnb und Business Apartments in der Stadt Zürich einzuschränken. Bereits 2021 wurde eine entsprechende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beschlossen. In Kraft treten konnten die Bestimmungen bisher nicht, weil mehrere Anbieter von Business Apartments vor Gericht dagegen klagten. (keystone-sda)