Seit der Service in den 1970er-Jahren in die Preise integriert wurde, gilt Trinkgeld als freiwillige Anerkennung. Mit der Verbreitung digitaler Zahlungen ist daraus jedoch eine rechtliche Grauzone geworden. In der Herbstsession entscheidet der Nationalrat über die künftige Behandlung freiwilliger Trinkgelder. [RELATED]

Der Ständerat hat die Motion von Beat Rieder (Die Mitte, VS) bereits im März deutlich angenommen. Der Vorstoss verlangt eine klare gesetzliche Regelung: Freiwillige Trinkgelder sollen in Branchen, in denen der Service im Preis inbegriffen ist, grundsätzlich nicht als massgebender Lohn oder steuerbares Einkommen gelten. 

Trinkgelder motivieren und dürfen nicht durch neue Abgaben entwertet werden.
Olivier Andenmatten, Co-Präsident Walliser Hotelier-Verein

Unklar ist heute, wann Trinkgelder als «wesentlicher Bestandteil» des Einkommens gelten. Laut geltendem Gesetz sind Trinkgelder nämlich dann abgabepflichtig, wenn sie einen bedeutenden Teil des Einkommens ausmachen. Da digitale Zahlungen jeden Franken für die Behörden sichtbar und überprüfbar machen, sehen die Befürworter darin eine Ungleichbehandlung gegenüber Bargeld. Während der Fünfliber auf dem Tisch meist unversteuert bleibt, würde die digitale Anerkennung am Terminal direkt durch Abzüge geschmälert. Die Motion Rieder zielt auf eine einheitliche Regelung für freiwillige Trinkgelder. 

Der Fiskus und die soziale Absicherung 

Auf der Gegenseite verfolgt der Bundesrat im Rahmen der Reform «AHV 2030» andere Pläne. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider möchte die Lücken im Beitragssystem schliessen und prüft eine strengere Erfassung elektronisch gewährter Trinkgelder. 

Hoteliers dürfen nicht zu Kontrolleuren digitaler Trinkgelder werden.
Luzi Seiler, Direktor Parkhotel Margna, Sils Baselgia

Das Ziel der Regierung ist es, jeden verdienten Franken für die Rentenberechnung zu berücksichtigen, um insbesondere Angestellte in Tieflohnbranchen besser abzusichern. Der Bundesrat warnt davor, dass eine generelle Befreiung Missbrauch begünstigen könnte – etwa wenn Löhne künstlich niedrig gehalten und durch steuerfreie Trinkgelder kompensiert würden. In Extremfällen könnten Trinkgelder bis zu 30 Prozent des Einkommens ausmachen. Aus Sicht der Behörden verändert zudem die systematische Abfrage nach Trinkgeld an digitalen Terminals den Charakter der freiwilligen Gabe hin zu einem regelmässigen Lohnbestandteil, der entsprechend zu verbeitragen sei. 

Die Branche warnt vor Fehlanreizen 

Für die Hotellerie geht es um mehr als Sozialabgaben. Sie befürchtet, dass freiwillige Trinkgelder ihren Charakter als Anerkennung verlieren. Gleichzeitig warnen die Betriebe vor zusätzlichem administrativem Aufwand, weil digitale Trinkgelder erfasst und abgerechnet werden müssten. 

Attraktive Hotelberufe brauchen faire Löhne, nicht Trinkgeld als Lohnbestandteil.
Stefan Grossniklaus, Präsident HotellerieSuisse Berner Oberland

Auch die Motivation der Mitarbeitenden könnte leiden, wenn von einer freiwilligen Anerkennung Abzüge vorgenommen würden oder deren Abrechnung komplizierter werde. Gleichzeitig betont die Branche, dass attraktive Arbeitsbedingungen nicht über Trinkgelder geschaffen werden dürfen. Entscheidend seien faire Grundlöhne und gute Arbeitsbedingungen. Trinkgelder seien eine freiwillige Ergänzung und nicht Teil des Entgelts. 

Digitale Trinkgelder dürfen gegenüber Bargeld nicht benachteiligt werden.
Samuel König, Direktor Hotel Continental, Lausanne

Nachdem sich auch die vorberatende Kommission des Nationalrates mit 16 zu 9 Stimmen für die Motion ausgesprochen hat, stehen die Chancen gut, dass sich der Nationalrat in der Herbstsession ebenfalls dafür entscheidet. Damit wäre der Weg frei für eine gesetzliche Klarstellung, wonach freiwillige Trinkgelder grundsätzlich nicht zum massgebenden Lohn und zum steuerbaren Einkommen zählen.