Die «Schweizer STR-Studie 2026» der HES-SO Valais-Wallis School of Management gibt Einblick in die Kurzzeitvermietung in der Schweiz. Initiiert wurde die Untersuchung von der Swiss Short Term Rental Association (SSTRA). Grundlage ist eine Online-Befragung mit 234 Teilnehmenden aus dem Bereich Kurzzeitvermietung zwischen dem 22. Juni und 2. September 2026. Die Autoren bezeichnen die Untersuchung ausdrücklich als nicht repräsentativ. Sie soll ein exploratives Branchenbild liefern und als Grundlage für weitere Untersuchungen dienen.

Die Stichprobe ist stark von Bergregionen geprägt. Besonders viele Teilnehmende stammen aus den Tourismusregionen Wallis, Bern und Graubünden.

Bei der Frage nach dem Betreibertyp entfallen 103 Nennungen auf Privatpersonen mit einem Objekt. 49 stammen von professionellen Betreibern mit mehr als fünf Objekten, 36 von semi-professionellen Anbietern und 33 von Property Managern. Zudem sind unter anderem 27 Hotels und zehn Serviced-Apartment-Anbieter vertreten.

62 Prozent der Befragten bezeichnen die Kurzzeitvermietung als Nebeneinkommen, 36 Prozent als Haupteinkommen. 45 Prozent sind seit mehr als fünf Jahren in diesem Bereich tätig.

Mehr als die Hälfte verwaltet selbst

54 Prozent der Befragten verwalten ihre STR-Objekte selbst. Weitere 29 Prozent greifen auf Familienmitglieder oder eigenes Personal zurück. Eine externe Verwaltung nutzen 11 Prozent.

Bei der früheren Nutzung der Immobilien nennen 32 Prozent Zweit- oder Ferienwohnungen. Je 19 Prozent geben Leerstand beziehungsweise eine zuvor ungenutzte Immobilie sowie eine frühere Hauptwohnung an. 17 Prozent nennen eine frühere Langzeitvermietung. 15 Prozent geben an, Immobilien gezielt für die Kurzzeitvermietung gekauft zu haben. Bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich.

Nicht alle kennen die Vorschriften

48 Prozent der Befragten geben an, mit den geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen sehr vertraut zu sein. 36 Prozent sind teilweise damit vertraut, 16 Prozent nicht.

69 Prozent erklären, ihre Tätigkeit entsprechend den für sie geltenden Anforderungen registriert beziehungsweise lizenziert zu haben. 17 Prozent antworten mit Nein, 14 Prozent sind unsicher. Die Autoren weisen darauf hin, dass ein Teil der Befragten rechtmässig keiner Registrierungspflicht unterliegen kann.

Bei der Deklaration der Übernachtungen und der Abwicklung der Kurtaxe nennen 59 Prozent Tourismusorganisationen und 24 Prozent Gemeinden. 12 Prozent erklären, keine Übernachtungen zu deklarieren beziehungsweise keine Kurtaxe zu entrichten. Laut Untersuchung kann dies unterschiedliche rechtliche Situationen umfassen.

Eigene Websites und Channel Manager weit verbreitet

Bei den abgefragten digitalen Lösungen nennen 62 Prozent eine eigene Website und 58 Prozent einen Channel Manager. Dynamic-Pricing-Systeme kommen bei 37 Prozent zum Einsatz, Property Management Systeme bei 36 Prozent. Smart Locks und Guest-Experience-Plattformen werden jeweils von rund einem Viertel genannt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Als Herausforderungen nennen die Befragten am häufigsten Politik, Krieg und Krisen mit 44 Prozent, einen möglichen Konjunkturabschwung mit 41 Prozent sowie die Abhängigkeit von Plattformen mit 40 Prozent. Es folgen steigende Betriebskosten mit 37 Prozent und Gästeerwartungen beziehungsweise Bewertungen mit 34 Prozent. Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich.