Für 275 Millionen Euro wurde auf dem Immobilienportal Prianproperty.com ein nicht namentlich genanntes 5-Sterne-Hotel in Luzern angeboten. Bilder und Angaben wie 136 Zimmer und 20'000 Quadratmeter liessen laut «Watson» auf das Hotel Mandarin Oriental Palace Luzern schliessen.
General Manager Matthias Kindl bestätigte gegenüber der News-Plattform, dass das Inserat vollständig erfunden sei und das Hotel nicht zum Verkauf stehe.
Die Eigentümerschaft bat die Plattform, auf der das Inserat erschien, um dessen Entfernung. Kurz danach verschwand das Angebot aus den Suchergebnissen. Hinter dem Inserat stand laut «Watson» eine Firma mit Sitz in St. Petersburg.
Für die rechtliche Einordnung hat «htr hotelrevue» bei Martin Steiger nachgefragt, Rechtsanwalt und Spezialist für Recht im digitalen Raum bei Steiger Legal.
Martin Steiger, welche Rechte werden durch ein solches Fake-Inserat verletzt?
Ein Fake-Inserat stellt eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung und unlauteren Wettbewerb dar. Häufig werden zudem Firmen-, Marken- und Urheberrechte verletzt. Welche Rechtsverletzungen konkret vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Was muss ein Hotel unmittelbar nach der Entdeckung tun?
Naheliegend sind drei Sofortmassnahmen: Erstens sollte das Hotel das Inserat mit vollständigen Screenshots dokumentieren. Zweitens sollte es sich bei der Online-Plattform beschweren. Drittens sollte es öffentlich kommunizieren, um vor dem Fake-Inserat zu warnen und die eigene Reputation zu schützen. Dabei können etablierte Medien helfen, aber auch eigene Kanäle wie Newsletter oder Social Media.
Gegen wen kann ein Hotel vorgehen: Anbieter, Plattform oder beide?
Ein Hotel könnte gegen die eigentliche Urheberin oder den eigentlichen Urheber sowie gegen die Online-Plattform vorgehen. Die Frage ist, ob sich das lohnt, gerade bei Gegenparteien im Ausland. Beim Marken- und Urheberrecht kommt es auf den Schutz in den einzelnen Ländern an. Grundsätzlich sind Marken- und Urheberrecht aber starke rechtliche Argumente, auch bei grenzüberschreitenden Rechtsfällen.
Was ist möglich, wenn Plattform und Anbieter im Ausland sitzen?
Angesichts des erheblichen Aufwands für ein rechtliches Vorgehen begnügt man sich häufig mit der Löschung, sofern die Plattform kooperiert und das Inserat tatsächlich entfernt.
Wann sollte ein Hotel Strafanzeige erstatten?
Eine Strafanzeige ist denkbar, bei einer Täterschaft, die mutmasslich im Ausland sitzt, aber häufig nicht zielführend.
Kann ein regelmässiges Online-Monitoring solche Fälle frühzeitig erkennen?
Wer befürchtet, Opfer von Fake-Inseraten zu werden, kann versuchen, diese frühzeitig selbst zu entdecken. Eine einfache und kostenlose Möglichkeit ist ein Google Alert. Dabei richtet man bei Google die gewünschte Suche ein und wird bei Treffern per E-Mail informiert. Wichtig ist, alle Sprachen, die ganze Welt als Region und «Alle Ergebnisse» auszuwählen. Ergänzend lässt sich eine passende geplante Aufgabe mit Chat-GPT einrichten. Darüber hinaus gibt es kommerzielle Monitoring-Anbieter.
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