Mit 434 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat das italienische Parlament (Camera dei Deputati) an seiner Sitzung vom vergangenen Dienstag einen Änderungsantrag zur Parität gebilligt. Dieser sieht ein Verbot der Best-Preis-Klauseln seitens der Online Travel Agencies (OTAs) vor, wie aus einer Mitteilung des italienischen Hotelierverbandes Federalberghi hervorgeht. 

Der Antrag geht nun weiter in den italienischen Senat. Dieser sollte noch im laufenden Jahr darüber entscheiden. «Es ist eine Entscheidung, die gesunden Menschenverstand voraussetzt», so Bernabò Bocca, Präsident der Federalberghi. Er ist überzeugt, dass mit der Abschaffung der Klausel die Beherbergungsbetriebe ihren Direktvertrieb steigern und in die Technologie und Schulung der Mitarbeitenden investieren können. «Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden die Hotels wieder zu neuen Investitionen und einer effizienteren Verwaltung motiviert», ist der oberste italienische Hotelier überzeugt.

Mit dem Änderungsantrag wollen die Italiener gesetzlich gegen die Bedingungen der OTAs vorgehen, die den Hotels verbieten auf den eigenen Plattformen günstigere Preise anzubieten als auf den Buchungsplattformen. «Die ersten, die von dieser Änderung profitieren würden, sind die Verbraucher», hält Bocca weiter fest.[DOSSIER]

Würde der italienische Zweitrat der Gesetzesänderung ebenfalls zustimmen, wäre Italien das dritte europäische Land, das die Ratenparität per Gesetz verbietet. Bereits im Dezember 2013 hat das Bundeskartellamt in Deutschland die Best-Preis-Klausel untersagt. Im Sommer hat die französische Nationalversammlung die Ratenparität mit dem so genannten «Loi Macron» gesetzlich verboten.

Ähnliche Verfahren laufen derzeit auch in Österreich und der Schweiz. Auf Initiative des Branchenverbandes hotelleriesuisse untersucht die Wettbewerbskommission (Weko) die unlauteren Ratenparitätsklauseln sowie Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantien in den AGBs der Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia. (htr/npa)