(Keystone-SDA) Die aktuelle Beherbungsabgabe in der Stadt Zug beträgt seit 2007 pro Tag und Gast 90 Rappen. Für Kinder, Dauergäste, Jugendherbergen und Campingplätze sind es 50 Rappen. Die Stadt wird die Abgabe für 2023 mehr als verdoppeln. Die Strategie sieht vor, den Freizeittourismus zu fördern und vermehrt Tagesgäste und Individualreisende aus der Schweiz und dem benachbarten Ausland anzusprechen, teilte die Stadt Zug am Montag mit. Die zusätzlichen Einnahmen werden dem Verein Tourismus Zug zur Verfügung gestellt, um die neue Strategie umzusetzen.

Ab 2023 soll die Abgabe auf das kantonal erlaubte Maximum von zwei Franken angehoben werden. Für Kinder, Dauergäste, Jugendherbergen und Campingplätze soll sie neu 1 Franken betragen. Mittelfristig stelle sich die Frage, ob die kantonale Gesetzgebung angepasst werden sollte, um die heutige Obergrenze von zwei Franken aufzuheben, hiess es weiter.