Der Ständerat hat am Mittwoch den lange ausgehandelten Kompromiss bei der inländischen Umsetzung der neuen EU-Lohnschutzregeln gutgeheissen. Dazu gehört der vom Gewerbe kritisierte Kündigungsschutz für Personalvertretungen, die sogenannte Massnahme 14.[RELATED]

In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den Kantonen hatte der Bundesrat ein Massnahmenpaket zum Schutz der Löhne verabschiedet. Eine der Massnahmen, die auf einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden bei Kündigungen abzielt, war besonders umstritten.

In der vorberatenden Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) lehnte eine bürgerliche Mehrheit den Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretungen ab. Für die Linke und die Gewerkschaften handelt es sich um eine rote Linie. Sie könnten ihre Unterstützung für das gesamte Paket überdenken, wenn sie der Meinung wären, dass die Arbeitnehmenden nicht ausreichend geschützt seien.

Ständerat stimmt mit 26 zu 19 Stimmen zu

Der Ständerat stimmte mit 26 zu 19 Stimmen für den erweiterten Kündigungsschutz. Betroffen seien nur Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, machten die Befürwortenden geltend. Am Schluss gehe es um rund 5000 bis 7000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also etwa 0,15 Prozent der in der Schweiz im Privatsektor Beschäftigten.

Benedikt Würth (Mitte/SG) plädierte im Namen der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK-S) für ein Ja. Die innenpolitischen Begleitmassnahmen seien in zahlreichen Runden ausgehandelt worden.

Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) warnte davor, den Kompromiss wieder aufzuschnüren. Gewerkschaftschef Pierre-Yves Maillard (SP/VD) bezeichnete die Lösung als «fein austariert». Auch die Gewerkschaften hätten Zugeständnisse gemacht. Ähnlich argumentierte Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin.

Die Gegnerinnen und Gegner bezeichneten den Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretungen dagegen als sachfremd. Werner Salzmann (SVP/BE) sprach von «reinem Goodwill für die Gewerkschaften».

Fabio Regazzi (Mitte/TI), Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV), lehnte die Massnahme ebenfalls ab. Sie sei kein Bestandteil des ursprünglichen Sozialpartner-Kompromisses und habe nichts mit den EU-Verträgen zu tun. (keystone-sda)