Sämtliche Zentralschweizer Kantonsregierungen fordern den Bundesrat auf, die Coronamassnahmen in einem Schritt per 17. Februar aufzuheben. Am Mittwoch hat sich auch der Luzerner Regierungsrat für diese Variante ausgesprochen.

Beide Varianten würden eine Aufhebung der Bewilligungspflicht für Veranstaltungen im Aussenbereich beinhalten, hatte das Lozärner Fasnachtskomitee (LFK) am Dienstagabend festgehalten und von der Luzerner Regierung grünes Licht für die grossen Fasnachtsumzüge gefordert.

Am Dienstag hatten bereits die Kantone Zug, Schwyz, Uri, Ob- und Nidwalden wissen lassen, sie seien für eine Aufhebung der meisten Einschränkungen in einem Schritt und gegen die schrittweise Lockerung. Unterschiede gab es indes etwa bei der Maskenpflicht in Spitälern und im ÖV.

ÖV mit Maske oder nicht? Das ist ein Streitpunkt
In öffentlichen Verkehrsmitteln soll weiterhin Maskenpflicht gelten, fordert die Luzerner Regierung in ihrer Mitteilung vom Mittwoch und folgt damit den Vorschlägen von Uri und Schwyz.

Sie begründet die Beibehaltung der Maske im ÖV während einer Übergangsphase mit der nach wie vor hohen Viruszirkulation und mit dem Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen.

Zug und Obwalden dagegen möchten im ÖV die Maskenpflicht aufheben.

Ostschweizer Kantone: Bundesrat soll auf Spitalzahlen achten
Auch die vier Ostschweizer Kantone sind grundsätzlich für eine gleichzeitige Aufhebung aller Corona-Massnahmen. Massgebend dafür seien aber die Hospitalisationen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr soll vorläufig beibehalten werden.

Die Kantone St. Gallen, Thurgau und beide Appenzell unterstützen die Pläne des Bundesrats, die Corona-Massnahmen ab dem 17. Februar zu lockern. Von den beiden vorgeschlagenen Varianten bevorzugen sie die Aufhebung in einem Schritt.

Voraussetzung dafür sei aber «eine klar erkennbare Abnahme der Fall- und Hospitalisationszahlen", heisst es in den gemeinsam verfassten Mitteilungen vom Mittwoch. Konkret sollen bis am 16. Februar die Hospitalisationen - und dort vor allem die belegten Intensivpflegeplätze - gegenüber dem 2. Februar stabil geblieben oder gesunken sein. Falls das nicht zutreffe, müsse die Aufhebung der Massnahmen stufenweise erfolgen.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr soll bei beiden Varianten vorläufig beibehalten werden. Dort brauche es eine nationale Lösung. Die Isolations- und Meldepflicht wollen die Kantone ebenfalls weiterführen.

Schaffhausen für Fortsetzung der Maskenpflicht im Detailhandel
Auch der Kanton Schaffhausen plädiert grundsätzlich dafür, alle Corona-Massnahmen auf einmal aufzuheben, wenn gesamtschweizerisch die Fall- und Hospitalisationszahlen deutlich abnehmen. Sollte das nicht der Fall sein, befürwortet Schaffhausen die Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten.

Die Maskentragepflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in staatlichen Dienstleistungsbetrieben soll vorübergehend noch aufrechterhalten werden, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Auch Isolation und Meldepflicht sollen beibehalten werden. (sda/stü)