Konkret beteiligt sich der Bund hälftig an den Personalkosten, die den Kantonen im Rahmen der Kontrolltätigkeiten entstehen. Bislang trugen sie die Kosten alleine. Das Parlament hatte in der vergangenen Herbstsession die Grundlage für die Bundesbeteiligung geschaffen. Es wurde kein Referendum ergriffen.

Die Räte beschlossen, das Gesetz bis Ende 2023 zu befristen. Dies ermögliche es dem Parlament, in vier Jahren die Rolle des Bundes beim Vollzug der Stellenmeldepflicht durch die Kantone zu überprüfen, befand die Mehrheit.

Schwellenwert bei 5 Prozent
Mit der Stellenmeldepflicht hat das Parlament die Masseneinwanderungsinitiative der SVP umgesetzt. Arbeitgeber in Berufsarten mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden.

Dort stehen die Informationen während fünf Arbeitstagen ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung. Diese erhalten dadurch einen zeitlichen Vorsprung bei der Bewerbung. Zusätzlich übermittelt die Arbeitsvermittlung innerhalb von drei Tagen passende Dossiers an Arbeitgeber, die Stellen ausgeschrieben haben. Die Regeln gelten in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote über 5 Prozent. 

Keine verlässlichen Zahlen
Wie hoch die Umsetzungskosten sein werden, ist ungewiss. Der Bundesrat geht gemäss Botschaft davon aus, dass es bei einem Schwellenwert von 5 Prozent zwischen 150'000 und 200'000 meldepflichtige Stellen gibt.

Der Bund beteiligt sich mit einem Pauschalbetrag. Dieser beträgt für Bildschirmkontrollen 30 Franken und für Kontrollen vor Ort 110 Franken. Basierend auf einer konservativen Abschätzung sollten die Mehrkosten für den Bund 800'000 Franken pro Jahr nicht übersteigen, wie es im erläuternden Bericht zur Verordnung heisst. Der Bundesrat betont jedoch, dass diese Schätzungen mit erheblicher Unsicherheit behaftet seien.

Mit dem Gesetz erhält die Regierung auch die Kompetenz, bei Bedarf Vorgaben zu Art und Umfang der Kontrollen zu erlassen. Zudem regelt er die Zusammenarbeit und den Datenaustausch der Kontrollbehörden, deren Untersuchungskompetenz und die Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber. (sda)