Zwar habe eine grosse Mehrheit von Betrieben die Arbeit nach den verschiedenen Lockerungsschritten wieder aufnehmen können, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Montag in der Fragestunde des Nationalrats. Es gebe aber Härtefälle, die man genauer unter die Lupe nehmen müsse.

Sein Wirtschaftsdepartement WBF erarbeite derzeit einen Bericht, in welchem weitere Massnahmen für verschiedene Branchen geprüft würden, sagte Parmelin. Der Bundesrat werde an einer seiner nächsten Sitzungen darüber befinden.

Kritik von links und rechts
Die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran kritisierte, dass die Veranstaltungsbranche vergessen werde. Viele Selbstständigerwerbende und KMU-Inhaber seien in ihrer Existenz bedroht. Der Ausserrhoder SVP-Nationalrat David Zuberbühler stellte die Frage, weshalb der Bundesrat das Notrecht nicht sofort auflöse. Die Einschränkungen für viele Betriebe seien nicht mehr notwendig.

Parmelin erinnerte daran, dass der Bundesrat nur befristete Notverordnungen erlassen könne. Er beobachte die Situation laufend. Dabei würden stets wirtschaftliche und epidemiologische Überlegungen berücksichtigt.

Nationalrat sieht dringenden Handlungsbedarf
Dem Nationalrat ist das offenbar nicht genug. Er will noch in dieser Woche über zwei Motionen entscheiden, die die Weiterführung der Kurzarbeitsentschädigung und der Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständige und KMU fordern. Der Rat nahm einen Ordnungsantrag von Cédric Wermuth (SP/AG) mit 93 zu 91 Stimmen und bei 8 Enthaltungen an.

Eingereicht hatte die Vorstösse die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats (SGK). Die ökonomische Krise sei für viele Betriebe noch nicht überwunden, argumentiert sie. Es gebe daher keinen Anlass, die Hilfe diese zu streichen.

Damit Vorstösse im Parlament behandelt werden, müssen diese vorab vom Bundesrat beantwortet werden. Weil die zwei Motionen erst am 27. Mai eingereicht wurden, gab die Regierung bekannt, diese vor der Herbstsession zu beantworten. Dass sie nun auf die Traktandenliste für die laufende Session genommen werden, verstösst laut Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) gegen die Rechte des Bundesrats, wie sie im Parlamentsgesetz beschrieben sind. (sda)