Angesichts der Entwicklungen der Corona-Pandemie sei eine kürzere Rückzahlungsfrist nicht zumutbar, befand eine Ratsmehrheit. Der Ständerat war zuvor dem Bundesrat gefolgt und wollte die Rückzahlungsfrist bei fünf Jahren belassen. Die Dauer der Frist ist die letzte Differenz, die zwischen den Räten bei der Beratung des Solidarbürgschaftsgesetzes noch besteht.

So, wie sich die Covid-Situation präsentiere, sei eine Rückzahlungsfrist von fünf Jahren nicht zumutbar, argumentierte der Luzerner Nationalrat Leo Müller (CVP) für die vorberatende Kommission. Der Rat folgte dieser Argumentation und stimmte der Verlängerung der Rückzahlungsfrist mit 113 zu 75 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17,3 Milliarden Franken in Anspruch genommen.

Eine Neuauflage des Covid-Kreditprogramms sei derzeit nicht geplant, wiederholte Finanzminister Ueli Maurer am Dienstag im Rat. Das Geschäft geht mit der letzten Differenz zurück an den Ständerat. (sda)