Demnach gelten die bisher bis zum 10. Januar befristeten Massnahmen bis zum Monatsende fort. Das betrifft zum Beispiel die Schliessung der meisten Geschäfte, Restaurants, Theater, Museen und Freizeiteinrichtungen. Die Kontaktregelungen werden nochmals enger gefasst: Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bislang gilt, dass sich maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen dürfen.

Auf Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen kommt eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohnern sollen die Länder lokale Massnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen. Davon kann nur aus einem triftigen Grund abgewichen werden. Touristische Tagesausflüge stellten keinen triftigen Grund dar, heisst es im Beschlusspapier von Bund und Ländern.

Auch der Lockdown für Schulen und Kitas wird demnach bis Ende Januar verlängert. Der Bund will gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld in diesem Jahr für 10 zusätzliche Tage je Elternteil und um 20 Tage für Alleinerziehende gewährt werde.

Merkel sagte nach den Beratungen, das Ziel bleibe weiter, zu einer 7-Tage-Inzidenz je 100 000 Einwohner von unter 50 zu kommen. Dies gewinne nochmals an Bedeutung durch die entdeckte Mutation des Coronavirus, die sich schneller verbreite. «Das heisst, hier müssen wir besonders vorsichtig sein», sagte die Kanzlerin. Es entstehe noch einmal eine «neue Lage». Die neuen Massnahmen seien «einschneidend», räumte Merkel ein. (sda/dpa)