Bereits im Juni 2012 hatte der Bundesrat entschieden, für die anstehende Sanierung des Gotthard-Strassentunnels eine zweite Röhre zu bauen. Die Route bleibt damit trotz Schliessung der ersten Röhre durchgehend befahrbar. Dafür seien keine gesetzlichen Anpassungen nötig, bekräftigte der Bundesrat am Mittwoch.

Dennoch gibt die Regierung nun eine Vorlage bis zum 21. April 2013 in die Vernehmlassung, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte. Im Gesetz soll verankert werden, dass die Gotthard-Route auf zwei Fahrspuren – eine pro Richtung – beschränkt ist.

Abstimmung möglich
Damit sollen Befürchtungen ausgeräumt werden, nach der Sanierung der alten Röhre könnte die Kapazität gesteigert werden, was dem Verlagerungsartikel in der Verfassung widersprechen würde. Ermöglicht wird mit der Vorlage aber auch, dass ein Referendum ergriffen und eine Abstimmung abgehalten werden kann.

Ebenfalls ins Gesetz schreiben will der Bundesrat das Dosiersystem für Lastwagen, welches dafür sorgt, dass zwei Lastwagen stets mit 150 Meter Abstand durch den Tunnel fahren. Eingeführt wurde das sogenannte Tropfenzählersystem aus Sicherheitsgründen als Reaktion auf den Unfall von 2001, als ein Lastwagen ausgebrannt war.

Zu viele Nachteile
Im Bundesrat diskutiert wurde am Mittwoch auch die Möglichkeit, für den Tunnelbau eine Gebühr zu erheben. Dies wäre aus Sicht des Bundesrates zwar möglich; er sprach sich jedoch dagegen aus. Dennoch sollen sich die interessierten Kreise in der Konsultation auch zu dieser Frage äussern.

Als Argument gegen die Gebühr führt der Bundesrat unter anderem unerwünschte Verlagerungseffekte an. Wird für die Durchfahrt des Gotthard-Tunnels eine Gebühr fällig, könnten die Strassennutzer auf Alternativrouten wie die San-Bernardino- oder Simplon-Route ausweichen. Das hält die Regierung für problematisch. Ausserdem würden laut Bundesrat die Regionen ungleich behandelt.

Da das Abkommen mit der EU eine Obergrenze für die Gebühren einer Fahrt durch die Schweiz vorsieht, müsste die LSVA für den Schwerverkehr gesenkt werden. Die fehlenden Einnahmen könnten durch die Tunnelgebühr nicht wettgemacht werden, und auch für die Bahn würde wegen der Quersubventionierung Geld fehlen.

Jährlich 160 Millionen Franken
Entschieden hat sich der Bundesrat für die Lösung mit einer zweiten Röhre, weil die Variante aus seiner Sicht das beste Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen ausweist, wie UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard am Mittwoch vor den Medien in Erinnerung rief. Bezahlt wird das Projekt mit Totalkosten von rund 2,8 Milliarden Franken aus der Strassenkasse für den Unterhalt.

Dadurch dürften sich andere Untehaltsprojekte verzögern, sagte die Verkehrsministerin. Um welche es sich handeln wird, sei noch nicht abzuschätzen. Die jährlichen Kosten bezifferte sie auf 160 Millionen Franken. Der zweite Tunnel könnte frühestens im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden.(npa/sda)