Die Vereinbarung, die Vertreter der beiden Fraktionen und Mit-Initiantin Vera Weber am späten Montagabend unterzeichnet haben, betraf drei umstrittene Elemente der Umsetzungsvorlage: Die Ausnahme für die auf einer kommerziellen Vertriebsplattformen zur Vermietung ausgeschriebenen Wohnungen, die Umnutzung erhaltenswerter Gebäude und die Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels.

SVP und FDP sicherten in diesen Punkten ein Entgegenkommen zu, im Gegenzug versprach Weber, dass ihre Organisation auf ein Referendum verzichten werde. Weil sich die Zugeständnisse weitgehend mit den Forderungen des links-grünen Lagers deckten, ging die Rechnung auf: Mit grosser Mehrheit stimmte der Nationalrat am Dienstag den Kompromissvorschlägen zu und entschied damit bei zentralen Bestimmungen des Zweitwohnungs-Gesetzes anders als der Ständerat.

Hotels zu Wohnungen
So setzte sich die ungewohnte Koalition dann bei der Umnutzung unrentabler Hotels klar durch. Der Kompromiss-Antrag, dass diese nur auf der Hälfte der Fläche Zweitwohnungen bauen dürfen, wurde mit 145 zu 44 Stimmen angenommen. Laut SP-Sprecher Beat Jans (BS) löst das die Probleme der Hotellerie zwar nicht. Aber das sei eben der Deal, sagte er.

CVP und BDP setzten sich vergeblich für eine vollständige Umnutzung ein. Auch Raumplanungsminiserin Doris Leuthard hatte Zweifel an der Lösung. Ein unrentables Hotel rentiere mit der Hälfte der Fläche ja wohl nicht besser, gab sie zu bedenken.

Zudem sei es widersinnig, die Regeln für die Umnutzung zu verschärfen, den Hotels aber den Bau neuer Wohnungen zu erlauben. Tatsächlich waren die vom Ständerat beschlossenen grosszügigen Möglichkeiten zur Erweiterung im Nationalrat unbestritten.

Keine Ausnahme für ausgeschriebene Wohnungen
Die wohl bedeutendste Abweichung betrifft die Ausnahme für touristisch bewirtschaftete Wohnungen. Dieser Vorschlag des Bundesrats hatte im Ständerat eine Mehrheit gefunden. Gegner der Bestimmung kritisierten jedoch, dass die tatsächliche Vermietung gar nicht kontrolliert werden könnte, was unweigerlich zu Umgehungen und zum Bau neuer Zweitwohnungen führen werde.

Grüne und SP verlangten daher schon in der Kommission, die Ausnahme für die so genannten Plattform-Wohnungen aus der Vorlage zu streichen. FDP und SVP stellten mit kurzfristig eingebrachten Anträgen die gleiche Forderung. Dies sei im Sinne einer raschen Umsetzung, sagte SVP-Sprecher Hans Killer (AG). Zudem führe die Ausschreibung allein nicht zu einer besseren Auslastung.

Kein Freipass für Umnutzungen
Ähnlich deutlich wurde auch das dritte Elemente des Kompromissvorschlagsangenommen: Nur geschützte oder ortsbildprägende Bauten sollen zu Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen. Der Ständerat hatte beschlossen, dass alle erhaltenswerten Bauten in der Bauzone umgenutzt werden dürfen, wenn sie sonst vom Zerfall bedroht wären.

Das links-grüne Lager lehnte dies ab, weil Kantone und Gemeinden selber definieren könnten, was als erhaltenswert gilt. Sie befürchteten, dass «der Willkür damit Tür und Tor geöffnet» würde, wie Adèle Thorens (Grüne/VD) sagte.SVP-Sprecher Killer sprach sich am Dienstag mit dem Argument gegen die Umnutzung erhaltenswerter Gebäude aus, dass dies zu vielen Rechtsstreitigkeiten führen würde. 

Die grosse Kammer hat die Vorlage noch nicht fertig beraten, die Diskussion wird am Mittwoch fortgesetzt. Ausstehend sind noch die Entscheide zur freien Umnutzung von Erstwohnungen, zur Erweiterung bestehender Gebäude sowie zum Antrag der Kommission, die Vorlage dringlich in Kraft zu setzen. (sda/npa)

Stellungnahme der Branchenverbände siehe Box oben rechts