Der Nationalrat hatte letzte Woche insbesondere entschieden, die so genannten Plattformwohnungen aus der Vorlage zu streichen. Für die Initianten war es nicht akzeptabel, dass ein Inserat im Internet genügen sollte, um eine Baubewilligung für eine Ferienwohnung oder ein Chalet zu bekommen. Sie drohten mit dem Referendum.

Auf dieses wollen sie gemäss einer Vereinbarung mit SVP und FDP verzichten, wenn weitere Forderungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass nicht alle erhaltenswerten, sondern nur schützenswerte und ortsbildprägende Gebäude zu Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen. Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) schliesst sich auch diesem Entscheid des Nationalrats an, wie Kommissionspräsident Ivo Bischofberger (CVP/AI) am Montag gegenüber der sda sagte.

Sie unterstützt ebenfalls die eingeschränkte Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels. Diese sollen gemäss dem Kompromiss nur zur Hälfte zu Zweitwohnungen umgebaut werden dürfen. Hingegen sollen bestehende Gebäude nicht nur um 30 Quadratmeter erweitert werden können, wie der Ständerat bei der ersten Beratung beschlossen hat. Der Nationalrat behielt lediglich die Beschränkung auf 30 Prozent der Fläche in der Vorlage, dem will sich die UREK anschliessen.

Damit könnte das Zweitwohnungs-Gesetz vom Ständerat in den wichtigsten Streitpunkten bereinigt werden. Laut Bischofberger verbleiben aber noch einige kleinere Differenzen. Die Kommission wolle die Vorlage aber noch in der laufenden Session unter Dach und Fach bringen. Der Ständerat berät am Dienstag darüber, der Nationalrat ist voraussichtlich am Donnerstag wieder am Zug. (sda/npa)