Der Entscheid in der nationalrätlichen Kommission viel am Dienstag mit 13 zu 12 Stimmen sehr knapp aus, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Noch in der Vernehmlassung traf die dauerhafte Verankerung des Sondersatzes auf eine breite Zustimmung. hotelleriesuisse zeigt sich deshalb enttäuscht und appelliert an den Nationalrat, sich in der Sondersession vom 2. bis 4. Mai dennoch für die dauerhafte Verankerung des Sondersatzes auszusprechen und damit den knappen Kommissionsentscheid zu korrigieren.

Im preissensiblen Tourismus unterstütze der Beherbergungssatz die internationale Wettbewerbsfähigkeit, denn die Hotellerie sei als einzige Exportbranche mehrwertsteuerpflichtig, so hotelleriesuisse. Für die Hoteliers sei er eine wichtige Entlastung auf der Kostenseite, denn sie müssten als standortgebundene Exportbranche zu inländischen Preisen einkaufen und zu ausländischen Preisen verkaufen. Die langfristige Verankerung des MWST-Satzes würde der Branche endlich Planungssicherheit bringen. 25 der 28 EU-Staaten wenden einen MWST-Sondersatz für die Beherbergungsbrache an. Im Sinne der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sei eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes in der Schweiz deshalb dringend notwendig.

Zudem, so hotelleriesuisse, entstünden für den Bund keine Steuerausfälle, da der Sondersatz bereits seit 1996 angewendet wird. Seither verlängerte das Parlament den befristeten Sondersatz immer wieder. Die touristischen Organisationen haben sich seit jeher dafür eingesetzt, ihn dauerhaft im Mehrwert-steuergesetz zu verankern. (htr/pt)