Der Freiburger CVP-Nationalrats Dominique de Buman hatte im März 2015 die parlamentarische Initiative «Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerungdes Sondersatzes für Beherbergungsleistungen» eingereicht. Darin wird gefordert, den Sondersatz der Mehrwertsteuerauf Beherbergungsleistungen, dessen Gültigkeitsdauer momentan bis 31. Dezember 2017befristet ist, dauerhaft im Gesetz zu verankern.

Bereits vergangenen März wurden die Hoffnungen der Hoteliers zerschlagen. Nur eine Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben desNationalrats (WAK-N) stellte sich hinter eine unbefristete Verankerung des Sondersatzes im Mehrwertsteuergesetz. Die Mehrheit beschloss, ihrem Rat eine bis zum 31. Dezember 2027 befristete Verlängerungdes Sondersatzes für Beherbergungsleistungen vorzuschlagen.

Gleichzeitig wurde der Bundesrat eingeladen zur Vorlage Stellung zu nehmen. An seiner Sitzung vom Mittwoch hat er nun eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments verabschiedet und dabei eine definitive Verankerung des Sondersatzes abgelehnt.

Immerhin befürwortet er eine Verlängerung bis 2027. Das Auslaufen des Sondersatzes auf Ende 2017 sei, angesichts der aktuellen Lage des Beherbergungsgewerbes, die insbesondere auf den starken Franken zurückzuführen ist, nicht angebracht, so die Regierung. Der Bundesrat hätte es zwar vorgezogen, wenn der Sondersatz nur bis Ende 2020 verlängert worden wäre, könne sich aber dem Antrag der WAK-N, den Sondersatz bis Ende 2027 zu verlängern, anschliessen, wie es in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme weiter heisst.

Die mit dem Sondersatz von 3,8 Prozent (Normalsatz 8%) verbundenen Mindereinnahmen habe der Bundesrat im Finanzplan 2018-2020 und auch in der finanzpolitischen Standortbestimmung vom 22. Februar bereits berücksichtigt, weshalb der Bereinigungsbedarf nicht zunehmen wird. 

Seit 1996 gilt für die Hotellerie sowie andere Beherbergungsformen ein befristeter MWST-Sondersatz, der bereits fünfmal verlängert wurde. Ende 2017 läuft die aktuelle Verlängerung aus, sofern das Gesetz nicht geändert wird. (htr/npa)