(Keystone-SDA) Der Bundesrat soll seine Vorlage für die erleichterte Zulassung von an Schweizer Hochschulen ausgebildeten Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten zum Schweizer Arbeitsmarkt überarbeiten. Die zuständige Kommission des Ständerates beantragt, die Vorlage zurückzuweisen.

Der Bundesrat wollte mit einer Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes Vorkehrungen treffen gegen den Fachkräftemangel. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) zweifelt an der verfassungsrechtlichen Grundlage der Vorschläge. Ihren Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten, lehnte der Ständerat im Juni ab.  [RELATED]

Die SPK-S stuft die vorgeschlagene Ausnahme von den Kontingenten nach wie vor als verfassungsmässig problematisch und als zu wenig wirksam ein, heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste.

Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission die Rückweisung der Vorlage. Die Landesregierung solle eine verfassungskonforme Lösung suchen. Mögliche Ansätze wären in ihren Augen administrative Erleichterungen, mehr Vorhersehbarkeit im Bewilligungsverfahren und verlängerte Fristen beim Inländervorrang. Der Bundesrat solle auch weitere Möglichkeiten prüfen, so die SPK-S. Für sie vorstellbar wäre auch eine Umsetzung des Anliegens mit einer Verordnungsänderung.

Der Nationalrat hatte der Vorlage des Bundesrates im vergangenen März zugestimmt. Er entschied, dass nicht für Uni- und ETH-Absolventinnen und -Absolventen die Ausnahme gemacht werden soll, sondern für alle auf der Tertiärstufe Ausgebildeten. Gemeint sind damit Personen mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischen Diplomen sowie Abschlüssen von höheren Fachhochschulen wie etwa einer Hotelfachschule. Auch Postdoktoranden will der Nationalrat einbeziehen.

Auch der Bundesrat sei der Ansicht, die geplante Änderung sei verfassungsrechtlich möglich, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat. Es gehe um etwa 400 bis 500 Personen.